Inlandproduktion
Das Recht zur Herstellung und Reinigung von gebrannten Wassern wird vom Bund an privatwirtschaftliche Unternehmungen durch Brennereikonzessionen übertragen (Art. 3I AlkG). Diese Brennereikonzessionen werden von der Sektion Spirituosensteuer des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erteilt.
Wir unterscheiden drei Arten der privatwirtschaftlichen Produktion von gebrannten Wassern: Gewerbeproduktion, Kleinproduktion sowie landwirtschaftliche Produktion
Gewerbeproduktion
Gewerbeproduzenten, die mehr als 200 Liter reinen Alkohol pro Jahr herstellen, benötigen eine Konzession und sind steuerpflichtig. Informationen und Formulare zur Gewerbeproduktion von Spirituosen und Ethanol finden Sie hier.
Kleinproduktion
Kleinproduzenten, die weniger als 200 Liter reinen Alkohol pro Jahr produzieren, profitieren von steuerlichen Vergünstigungen. Die Herstellung der Spirituosen erfolgt in einer Lohnbrennerei.
Landwirtschaftliche Produktion
Diese Seite informiert über die gesetzliche Regelung der landwirtschaftlichen Produktion von Spirituosen und die steuerlichen Anforderungen in der Schweiz. Landwirte können nur selbstgeerntete Rohstoffe brennen und müssen ihre Steuererklärung jährlich online abgeben.
Steuerlager
Ein Steuerlager erlaubt den steuerfreien Handel mit Spirituosen. Die Spirituosensteuer wird erst beim Verlassen des Lagers fällig. Steuerlager müssen bestimmte Bedingungen erfüllen und werden vom BAZG genehmigt.
Leitfaden für die Produktion von Eigenbränden
Der Leitfaden erklärt, wie in der Schweiz Spirituosen der Marke Eigenbrand hergestellt werden können, von der Wahl der Früchte über die Gärung bis zur Destillation in lizenzierten Brennereien.
Lohnbrennerei
Die Seite informiert über Lohnbrennereien, ihre gesetzlichen Regelungen und die notwendigen Formulare und Richtlinien zur Unternehmensführung.
Kontakt Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont