Rechtsgrundlagen

Die für das ​Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Zollrecht und das Zolltarifrecht.

Das Zollrecht umfasst im Wesentlichen das Zollgesetz vom 18. März 2005, die Zollverordnung, die Zollverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements sowie die Zollverordnung des ​Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit.

Zollgesetz regelt:

  • die Überwachung und die Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs über die Zollgrenze;
  • die Erhebung der Zollabgaben;
  • die Erhebung der Abgaben nach nichtzollrechtlichen Bundesgesetzen, soweit sie dem ​Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit obliegt;
  • den Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes und die Erfüllung von Aufgaben, soweit sie dem ​Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit obliegen.

Die Zollverfahren entsprechen weitgehend denjenigen der Europäischen Union und sind für folgende zollrechtlichen Bestimmungen vorgesehen: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Transit, Zolllager, vorübergehende Verwendung, aktive und passive Veredelung sowie Ausfuhr.

Grundsätzlich sind alle Waren, die über die Zollgrenze verbracht werden, dem ​Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit zur Zollveranlagung und zu einem Zollverfahren anzumelden. Vereinfachungen sind im Reiseverkehr sowie im Handelswarenverkehr möglich.

Auch nach dem Beitritt der Schweiz zu «Schengen» werden Zollkontrollen durchgeführt, da die Schweiz keine Zollunion mit der Europäischen Union bildet.

Das heute gültige Zollrecht ist am 1. Mai 2007 in Kraft getreten.

Das Zolltarifgesetz enthält die tarifrechtlichen Grundsätze mit dem Generaltarif (gesetzlich zulässige Höchstansätze) und dem Gebrauchstarif (aktuell anwendbare Zollansätze).

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