Reisen und Einkaufen, Freimengen und Wertfreigrenze

Die Menschen werden immer mobiler und wollen reisen, ohne an der Grenze lange kontrolliert zu werden. Beim Grenzübertritt tragen Sie zu einer raschen Zollveranlagung bei, wenn Sie

  • die anerkannten und gültigen Reisedokumente bereithalten und
  • all jene Waren und Tiere unaufgefordert anmelden, die Sie dabeihaben. Die Zollanmeldung können Sie für die meisten Waren bequem mit unserer App QuickZoll erledigen. Mit der App können Sie vorgängig auch die Kosten für die Einfuhr von Waren im Reiseverkehr berechnen (gilt nicht für Internetshopping).

Wer nichts anzumelden hat, kann etwa in Flughäfen den grünen Weg gehen. Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Waren anmelden müssen, empfehlen wir Ihnen, den roten Durchgang zu wählen.

Nichts anzumelden

Fahren Sie im Auto über die Grenze, können Sie die grüne Sichtzollanmeldung beim Armaturenbrett auflegen.

Mit dieser Sichtzollanmeldung erklären Sie, dass Sie und Ihre Mitreisenden anerkannte und gültige Reisedokumente bei sich haben und nur Waren mitführen, die im Rahmen der Freimengen und Wertfreigrenze abgabenfrei sind oder die Sie mit der App QuickZoll verzollt haben. Die grüne Sichtzollanmeldung ist verbindlich, und das Zollpersonal kann ohne Befragung Kontrollen durchführen.

Die Hinweise je nach Verkehrsrichtung (z. B. die geltenden Freimengen im Reiseverkehr) finden Sie unter folgenden Links:

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze.html