Zolltarif - Tares
Der Zolltarif – auch Zollnomenklatur genannt – ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis für zolltarifarische und statistische Zwecke.
Der Schweizer Zolltarif basiert auf dem «Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS; SR 0.632.11)».
Weitere Informationen zum Harmonisierten System finden Sie auf der Internetseite der Weltzollorganisation (verfügbar in Französisch und Englisch).
Informationen zu anderen rechtlichen Grundlagen finden Sie unter Rechtliche Grundlagen Zolltarif
Applikation Tares
Der schweizerische Gebrauchstarif ist zur unmittelbaren Anwendung bei der Warenanmeldung (Veranlagung) bestimmt und wird in der Applikation Tares abgebildet. Tares enthält viele Angaben aus Rechtserlassen, welche bei der Veranlagung beachtet werden müssen. Massgebend sind jedoch in jedem Fall die Inhalte der Rechtserlasse.
Anmerkungen zum Zolltarif - Tares
Die Anmerkungen haben gesetzlichen Charakter und enthalten Definitionen, weiterführende Vorschriften, Ausschlüsse und Abgrenzungskriterien zu den im entsprechenden Abschnitt bzw. Kapitel des Zolltarifs aufgeführten Waren, die deren Einreihung festlegen.
Entscheide über Warentarifierungen zum Zolltarif - Tares
Tarifentscheide dienen dazu, die Einreihung bestimmter Produkte zu klären und damit die einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu stärken.
Erläuterungen zum Zolltarif - Tares
Die Erläuterungen dienen der fehlerfreie Auslegung des Zolltarifes und können als Hilfsmittel für die Wareneinreihung eingesetzt werden. Sie sollen die einheitliche Anwendung des Zolltarifs gewährleisten.
Bemerkungen zum Zolltarif - Tares
Diese Seite bietet umfassende Informationen über zoll- und ausfuhrrechtliche Vorschriften. Sie erfahren mehr über Abgaben, Kontingente und zolltarifliche Regelungen. Nutzen Sie diese Informationen, um den internationalen Handel effizient zu gestalten.
Kostenlose Datenlieferungen aufgrund von Kundenwünschen
Zusätzlich zu den Bezugsmöglichkeiten für die Stammdaten der digitalen Warenverkehrssysteme e-dec (Bezug Stammdaten - e-dec) und Passar (Bezug Stammdaten - Passar) werden aufgrund von Kundenwünschen aus der Wirtschaft folgende Informationen in Form von regelmässig aktualisierten Excel-Dokumenten als kostenlose Dienstleistung angeboten. Die in den Dateien enthaltenen Daten sind unverbindlich. Massgebend sind in jedem Fall die Texte und Daten der Rechtserlasse. Neben der Lieferung der Daten und der Filebeschreibung wird hier keine Unterstützung gewährt.
Zolltarifauskünfte
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bietet verbindliche Zolltarifauskünfte an. Anfragen werden basierend auf bereitgestellten Informationen bearbeitet und die Antworten erfolgen normalerweise innerhalb von 40 Tagen.
Änderungen auf den 1.1.2028 - HS-Revision
Das Harmonisierte System, eine internationale Zollnomenklatur, wird zum achten Mal überarbeitet. Die Änderungen, an denen die Schweiz mitgewirkt hat, treten am 1. Januar 2028 in Kraft. Die Bundesratsverordnung hierzu wird voraussichtlich im Sommer 2027 veröffentlicht.
Rechtliche Grundlagen zum Zolltarif
Die Seite bietet eine umfassende Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen, die den Zolltarifregulierungen zugrunde liegen. Sie erhalten Zugang zu verschiedenen wichtigen Dokumenten, die aktuelle Änderungen und rechtliche Rahmenbedingungen beschreiben.
Publikationen Zolltarif
Hier finden Sie alle Publikationen zum Thema «Zolltarif».
Glossar zum Zolltarif
Diese Seite umfasst Begriffe und Abkürzungen im Bereich Zolltarif.
Sämtliche Handelswaren müssen bei der Ein- und Ausfuhr nach dem Zolltarif angemeldet werden. Dies gilt auch für Privatwaren, die nicht im persönlichen Reisegepäck oder im privaten Motorfahrzeug mitgeführt werden.
Privatwaren, die Sie selbst ein-, aus- oder durch die Schweiz durchführen
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