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Passar

«Passar» ist das neue Warenverkehrssystem des BAZG für die digitale Abwicklung der Zollverfahren.

Die Umstellung in den Bereichen Durchfuhr und Ausfuhr (Passar 1.0) ist abgeschlossen. Die Systemerweiterung auf den Bereich Einfuhr (Passar 2.0) und die Digitalisierung von überwachten Verfahren und Papierformularen (Passar 3.0) erfolgen schrittweise ab 2026.

Passar Ausfuhr (Passar 1.0)

Grundvoraussetzung ist eine einmalige Registrierung im ePortal. Wenn dies noch nicht geschehen ist, müssen Sie sich als Geschäftspartner/in des BAZG mit den Rollen «Fracht» und «Transport» registrieren. Dokumentenbezüger (eVV) wählen die Geschäftspartnerrolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr» oder «Fracht», falls Sie eine Verzollungssoftware nutzen.

Passar News

Passar News bietet aktuelle Updates und Informationen zu verschiedenen Veröffentlichungen innerhalb der Zoll- und Grenzsicherheit. Bleiben Sie über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden.

Passar: Technische Informationen

Passar umfasst aktuell die Durchfuhr und Ausfuhr und bietet eine neue EU-konforme Meldungsform. Das System ist derzeit nur über eine API zugänglich.

Roadmap Passar 2.0/3.0

Die Roadmap Passar, Stand 23. September 2024, zeigt den Zeitplan zur vollständigen Ablösung der E-dec Frachtanwendung durch Passar und die Digitalisierung von Zollverfahren. Ziel ist die schrittweise Umsetzung bis 2027, inklusive der Einführung von Passar 2.0 für Importe und Passar 3.0 für überwachte Verfahren. Mehr Informationen erhalten Sie über unsere Kommunikationskanäle.

Passar 2.0: Ablösung ZAZ-Konto durch GP-ID

Ab 2026 werden die bisherigen ZAZ-Konten durch die Geschäftspartner-ID (GP-ID) ersetzt. Unternehmen müssen sich im ePortal als Geschäftspartner registrieren, um die digitalen Dienstleistungen für den Warenverkehr zu nutzen. Diese Änderung zielt darauf ab, Importe effizienter zu gestalten und den Dokumentenbezug zu erleichtern.

Vorteile von Passar

Folgende Neuerungen und Erleichterungen werden schrittweise angeboten:

  • Selbstständige Korrekturen (inkl. Rückzug) von Warenanmeldungen bis zu Aktivierung
  • Automatische Datenübernahme bei der Eröffnung von Durchfuhren (inkl. Grenzwerte von Passar Ausfuhren; automatisierte Berechnung möglich)
  • Automatische Bewilligungsprüfung mit umgehender Rückmeldung
  • Digitale Lösung für EUR.1 (keine Beglaubigungen am Schalter BAZG nötig)
  • Digitale Erstellung des Laufzettels (Digital Transport Slip, DTS)
  • Automatisierte Aktivierung im Strassen-, Luft-, Bahn- und Schiffsverkehr
  • Automatische Risikoanalyse/Selektion bei der Aktivierung mit sofortiger Rückmeldung über Freigabe oder Kontrolle
  • Grenzübertritt ohne administrativen Halt beim Schweizer Zoll bei Nutzung der neuen digitalen Lösungen (inkl. LSVA)
  • Aktualisierung der Zolldeklaranten in der Zollkundenverwaltung (ZKV) entfällt
  • Vollständig digitalisierter Finanzprozess (Bezug Dokumente, Rechnungen und Mahnungen
  • Digitale Garantieprüfung bei Eröffnungen CH von internationalen Durchfuhren
  • Ausweitung der Abfertigungszeiten für 100% digital abgewickelte Verfahren