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Umstellung auf Passar Ausfuhr

Das BAZG und die Wirtschaft haben die Ablösung von E-dec Export durch Passar bis am 31. Dezember 2025 vereinbart. Um diesen Schritt zu planen, sollen exportierende Firmen sich mit ihrem Verzollungssoftware-Anbieter in Verbindung setzen.

Vorteile von Passar

Folgende Neuerungen und Erleichterungen werden schrittweise angeboten:

  • Selbstständige Korrekturen (inkl. Rückzug) von Warenanmeldungen bis zu Aktivierung
  • Automatische Datenübernahme bei der Eröffnung von Durchfuhren (inkl. Grenzwerte von Passar Ausfuhren; automatisierte Berechnung möglich)
  • Automatische Bewilligungsprüfung mit umgehender Rückmeldung; digitale Lösung für EUR.1 in Vorbereitung (keine Beglaubigungen am Schalter BAZG nötig)
  • Digitale Erstellung des Laufzettels (Digital Transport Slip, DTS)
  • Automatisierte Aktivierung im Luft-, Bahn- und Schiffsverkehr
  • Automatische Risikoanalyse/Selektion bei der Aktivierung mit sofortiger Rückmeldung über Freigabe oder Kontrolle
  • Grenzübertritt ohne administrativen Halt bei Nutzung der neuen digitalen Lösungen (inkl. LSVA)
  • Aktualisierung der Zolldeklaranten in der Zollkundenverwaltung (ZKV) entfällt
  • Weitere Vorteile in Planung (z.B. Ausweitung der Öffnungszeiten für 100% digital abgewickelte Verfahren).

Registrierung im ePortal

Grundvoraussetzung ist eine einmalige Registrierung im ePortal. Wenn dies noch nicht geschehen ist, müssen Sie sich als Geschäftspartner/in des BAZG mit den Rollen «Fracht» und «Transport» registrieren. Dokumentenbezüger (eVV) wählen die Geschäftspartnerrolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr» oder «Fracht», falls Sie eine Verzollungssoftware nutzen.

Registrierung im ePortal

Umstellung planen

Wenden Sie sich an Ihren Verzollungssoftware-Anbieter, um die Planung Ihrer Umstellung auf Passar Ausfuhr zu vereinbaren. Informieren Sie anschliessend Ihre Ansprechpartner bei der zuständigen Lokalebene (Zoll).

Hinweise:

  • Für Ausfuhren mit Tabak-Fabrikaten gilt eine verlängerte Übergangsregelung; die betroffenen Firmen wurden direkt informiert.
  • E-dec Web kann bis auf Weiteres weiterbenutzt werden. Der Termin für die Ablösung durch Declar wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.

Ausfuhren mit Passar

Der Wechsel auf Passar bringt einige prozessuale Änderungen mit sich. Detaillierte Informationen finden Sie in der aktualisierten Richtlinie. Die Checkliste Ausfuhr mit Passar liefert einen Kurzüberblick.

Activ App mit Passar Ausfuhr

Sparen Sie Zeit an der Grenze auch für Ausfuhren aus der Schweiz!

Erfassen Sie eine Transportanmeldung und laden Sie diese anschliessend durch «Remote-Loading» oder manuell mit einem «DTS Scan» in die Activ App.

Bitte beachten Sie: Ohne Transportanmeldung oder Nutzung der Activ App müssen Ausfuhren zwingend am Schalter abgewickelt werden. Die Erstellung einer manuellen Transportanmeldung durch das Personal des BAZG (BAZG-TA) kann zu Wartezeiten führen.

Mehr Informationen

Automatisierte Bewilligungsprüfung

Diverse Bewilligungen werden neu digital geprüft. Die physische Vorlage am Schalter entfällt. EUR 1 und CITES müssen bis auf Weiteres noch am Schalter beglaubigt werden. Dies liegt in der Selbstverantwortung der Geschäftspartner, auch bei Freigabe der Warenanmeldung.

Verbote, Beschränkungen und Auflagen

Dokumentenbezug

Das BAZG bietet verschiedene Möglichkeiten für den Bezug von Veranlagungsverfügungen und weiteren Zolldokumenten an.

Bezug von eVV

Systemverfügbarkeit und Notfallverfahren

Aktuelle Systemverfügbarkeit

Notfallhandbuch Passar

FAQ / Sonderfälle

News abonnieren

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www.bazg.admin.ch/news-abo > Passar