Passar 2.0: Ablösung ZAZ-Konto durch GP-ID
Ab 2026 werden die bisherigen ZAZ-Konten durch die Geschäftspartner-ID (GP-ID) ersetzt. Unternehmen müssen sich im ePortal als Geschäftspartner registrieren, um die digitalen Dienstleistungen für den Warenverkehr zu nutzen. Diese Änderung zielt darauf ab, Importe effizienter zu gestalten und den Dokumentenbezug zu erleichtern.
Ablösung ZAZ-Konto durch GP-ID
Die Nutzung der digitalen Dienstleistungen des BAZG setzt eine einmalige Registrierung als Geschäftspartner des BAZG im ePortal des Bundes voraus. Im Handelswarenverkehr ersetzt die Geschäftspartner-ID (GP-ID) die heutigen ZAZ-Konten.
Das BAZG empfiehlt den Bezügern von Dokumenten (Veranlagungsverfügungen, Rechnungen) eine rechtzeitige Registrierung im ePortal mit der Geschäftspartnerrolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr» oder «Fracht», wenn sie Dokumente über eine Branchensoftware beziehen (B2B).
Registrierung im ePortal des Bundes
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Eine automatisierte Migration der ZAZ-Konten auf GP-ID ist nicht möglich. Unternehmen müssen sich selbstständig im ePortal registrieren. Das BAZG prüft die Möglichkeit, bereits auf ZAZ-Konten eingerichtete Lastschriftverfahren / eBill / Direct Debit ohne erneute Antragsstellung auf die GP-ID zu übertragen.
- Pro UID-Nr. bzw, BUR-ID. kann lediglich eine GP-ID registriert werden. Als zusätzliches Differenzierungsmerkmal zur Abbildung ihrer internen Organisation, können Unternehmen bei Bedarf ein freies Textfeld bei der Warenanmeldung nutzen. Der dort eingegebene Text erscheint anschliessend auf der Verfügung. Die Erfassung steht in der Verantwortung der Unternehmen und wird vom BAZG nicht plausibilisiert.
Parallelbetrieb e-dec / Passar
Der Wechsel von der ZAZ-Nr. auf die GP-ID ist an die Umstellung von e-dec Einfuhr auf Passar Einfuhr gekoppelt. Die Unternehmen stellen zu einem individuellen Zeitpunkt innerhalb der vereinbarten Übergangsphase von e-dec auf Passar um (siehe Roadmap Passar 2.0).
In der Übergangsphase werden Wareneinfuhren in die Schweiz entweder in e-dec Import oder in Passar Einfuhr angemeldet. Dabei gilt:
- Einfuhren in e-dec funktionieren wie bisher, bis e-dec definitiv ausser Betrieb genommen wird (ZAZ-Konto und Dokumentenbezug über die etablierten Kanäle).
- Einfuhren im neuen System Passar sind nicht mehr an ein ZAZ-Konto, sondern an eine Geschäftspartner-ID (GP-ID) geknüpft. Diese gilt ebenfalls für den Dokumentenbezug.
Nach entsprechender Registrierung im ePortal sind Dokumentenbezüger in der Lage, nahtlos weiterarbeiten können, unabhängig davon, welches System ihre Zolldienstleister für die Anmeldung von Wareneinfuhren einsetzen.
Dokumentenbezug mit Passar
Einzelne Verfügungen werden in Zukunft unter dem Begriff «Zusammenzug» gebündelt (entspricht dem heutigen Bordereau).
Wegen den unterschiedlichen Zahlungsfristen wird es zwei Zusammenzüge bzw. Rechnungen geben: Eine Rechnung für MwSt (zahlbar innert 60 Tagen) und eine Rechnung für andere Abgaben wie Zollabgaben (zahlbar innert 5 Tagen). Diese Zusammenzüge werden jeweils auf den Rechnungen zur Nachvollziehbarkeit aufgeführt.
Die Dokumente können in der Anwendung «Chartera Output» (ePortal) oder automatisch über eine B2B-Schnittstelle bezogen werden. Der PDF-Rechnungsversand wird eingestellt.
Sicherheitsleistungen und Debitorenstatus
Mit der Einführung des sogenannten Debitorenstatus kann auf das generelle Einfordern von Sicherheiten verzichtet werden. Die Zahlungsgefährdung wird künftig mit gezielten und risikobasierten Instrumenten verhindert, z.B. mit forderungsbezogenen Sicherheiten oder Sofortzahlung. Die komplette Sperrung eines Geschäftspartners wie bisher beim ZAZ ist nicht mehr vorgesehen.
Hinweis: Die hier erwähnten Sicherheitsleistungen sind nicht mit den Garantien bei Eröffnungen von internationalen Durchfuhren zu verwechseln. Diese bleiben weiterhin bestehen.
Mehr Informationen
Debitorenstatus mit Ampelsystem
Der Debitorenstatus informiert Sie darüber, ob Einfuhren auf Rechnung möglich sind oder ob eine Sofortzahlung erforderlich ist. Er funktioniert nach einem Ampelprinzip.
Der Debitorenstatus wird nach der Registrierung im ePortal automatisch zugeteilt, ohne zusätzlichen Schritt durch die Unternehmen. Massnahmen sind nur erforderlich, wenn der Status «rot» ist.
Der Debitorenstatus wird automatisch aktualisiert. Ein Wechsel auf «Rot» erfolgt, wenn:
- Rechnungen mind. 30 Tage überfällig (Mahnstufe 2) sind,
- keine Sicherheit geleistet wurde, obwohl sie erforderlich ist,
- eine bestehende Sicherheit nicht mehr ausreicht
Sobald offene Beträge beglichen oder Sicherheiten angepasst wurden, erfolgt die automatische Neubewertung. Der Status ändert sich nach erfolgter Verbuchung der Zahlung oder Einbuchung der Sicherheit wieder auf «Grün», was bis zu 28 Stunden dauern kann (Wochenenden nicht mitgerechnet).
Hinweis: Unabhängig vom Debitorenstatus bleibt die Möglichkeit bestehen, Abgaben direkt an der Zollstelle zu bezahlen. Eine Übersicht über alle zugelassenen und besetzten Grenzübergänge, deren Öffnungszeiten sowie weitere Informationen ist unter folgendem Link zu finden: Dienststellenverzeichnis
Sicherheiten
Für registrierte Geschäftspartner mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein wird in der Regel auf Sicherheiten verzichtet, sofern keine Zahlungsgefährdung besteht. Damit bleibt die Zahlung auf Rechnung weiterhin möglich.
Bereits bestehende Sicherheiten werden vom BAZG im Rahmen der Umstellung überprüft und, sofern sie nicht mehr erforderlich sind, dem Geschäftspartner zurückgegeben.
Geschäftspartner ohne Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein müssen in der Regel Sicherheiten leisten. Bereits bestehende Sicherheiten werden im Rahmen der Umstellung auf die Geschäftspartner-ID (GP-ID) übertragen.
«Finanzas» – Überblick über Debitorenstatus und Sicherheiten
Mit «Finanzas» stellt das BAZG im ePortal ein Finanzportal zur Verfügung, das Unternehmen jederzeit Transparenz über ihre finanzielle Situation gegenüber dem BAZG bietet.
Im Finanzportal können sie unter anderem:
- ihren aktuellen Debitorenstatus einsehen,
- offene und überfällige Rechnungen prüfen,
- Informationen zu bestehenden Sicherheiten abrufen,
- Absprung auf Chartera Output: Dokumente wie Rechnungen, Verfügungen oder Mahnungen herunterladen.
Hinweis: «Finanzas» wird mit Grundfunktionalitäten voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 verfügbar sein. Vorher bzw. während der Pilotphase müssen betroffene Firmen die Berechnung und Hinterlegung der Sicherheiten im direkten Austausch mit dem BAZG regeln.