Zum Hauptinhalt springen

Bezug von eVV aus Passar

Im neuen Warenverkehrssystem «Passar» stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen, um Zolldokumente wie Rechnungen und Veranlagungsverfügungen zu beziehen. Sie können eine Verzollungssoftware über die API-Schnittstelle nutzen, über das ePortal mit Registrierung einsteigen oder den Zugangscode ohne Registrierung verwenden. Beachten Sie, dass Passar und das alte e-dec-System in der Übergangsphase getrennt behandelt werden.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung für den Bezug von Zolldokumenten (z.B. Rechnungen, Bordereau der Abgaben, Veranlagungsverfügungen und Rückerstattungsbelege) aus dem neuen Warenverkehrssystem «Passar»:

1) Über eine Verzollungssoftware (API-Schnittstelle)

Wenn Sie mit einer Verzollungssoftware arbeiten, können Sie die Dokumente via API-Schnittstelle beziehen. Sie benötigen dafür eine Registrierung im ePortal mit der Geschäftspartnerrolle «Fracht». Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite (insb. Schritte 4 und 5).

2) Über das ePortal (mit Registrierung)

Sie können Ihre Dokumente direkt über die kostenlose Web-Anwendung «Chartera Output» im ePortal beziehen. Dafür müssen Sie sich im ePortal mit der Geschäftspartnerrolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr» registrieren. Mehr Informationen

3) Mit Zugangscode (ohne Registrierung)

Sie können Ihre Dokumente auch ohne Registrierung beziehen. Verlangen Sie von Ihrem Zolldienstleister (z.B. Spediteur) die Nummer der Zollanmeldung (gleiche Nummer wie Veranlagungsverfügung) und den dazu gehörenden Zugangscode. Beziehen Sie anschliessend die elektronische Veranlagungsverfügung via Zugangsfunktion in Chartera Output (Web-Anwendung ausserhalb des ePortal). Der Bezug funktioniert nur für Einzelabfragen, Massenabfragen sind nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass Chartera Output (ePortal) und Chartera Output (Web-Anwendung ausserhalb des ePortal) zwei unterschiedliche Systeme mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Nutzungszwecken sind (siehe Tabelle unten).

Dokumentenbezug Passar und E-dec: eine Übersicht
In der Übergangsphase bis zur vollständigen Ablösung von E-dec durch Passar müssen Zolldokumente aus E-dec und Passar separat bezogen werden.

Weiter zu

Passar 1.0