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Einfuhr in die Schweiz

Erfahren Sie mehr über die Regelungen zur Einfuhr verschiedenster Waren in die Schweiz, einschliesslich Mehrwertsteuer und Zölle. Nutzen Sie die QuickZoll-App, um Ihre Waren mühelos vor der Grenzüberquerung zu verzollen. Einige Artikel unterliegen Einfuhrverboten oder -beschränkungen, informieren Sie sich vor Ihrer Reise.

QuickZoll, schneller über die Grenze

Laden Sie die offizielle App des BAZG herunter und verzollen Sie Ihre Waren ganz bequem vor dem Grenzübertritt. Mehr

Allgemeine Informationen zu Freimengen und Wertfreigrenzen

Diese Seite bietet einen Überblick über die Einfuhrbestimmungen für Waren in die Schweiz, einschließlich Mehrwertsteuer, Zölle und erlaubter Freimengen. Die QuickZoll App vereinfacht die Verzollung Ihrer Waren vor der Einreise.

Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer

Informationen zur Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer für im Ausland gekaufte Waren, die in die Schweiz eingeführt werden. Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Erstattung möglich ist und welche Rolle die Zollbehörden dabei spielen.

Mehrwertsteuer: Wertfreigrenze 150 Franken

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wertfreigrenze für die Mehrwertsteuer bei der Einreise in die Schweiz von 300 auf 150 Franken gesenkt. Diese Regelung betrifft Waren, die für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenke importiert werden. QuickZoll erleichtert die Berechnung und Anmeldung der Mehrwertsteuer.

Freimengen: Lebensmittel, Alkohol und Tabak

Diese Seite informiert über Freimengen für Lebensmittel, Alkohol und Tabak bei der Einfuhr in die Schweiz. Für bestimmte sensible Waren gelten Sonderregeln. Die QuickZoll-App ermöglicht die bequeme Verzollung vor der Einreise.

Treibstoff und Fahrzeugreparaturen

Schnell zollfreie Waren mit der QuickZoll-App verzollen und Vorteile bei Treibstoff- und Fahrzeugreparaturen über die Grenze nutzen.

Tragbare Musikinstrumente

Tragbare Musikinstrumente können ohne Formalitäten für den persönlichen Gebrauch vorübergehend in die Schweiz importiert oder aus der Schweiz exportiert werden. Es gibt wichtige Ausnahmeregelungen, insbesondere wenn Instrumente Bestandteile von geschützten Tier- oder Pflanzenarten enthalten.

Uhren, Schmuck, Edelmetalle

Wenn Sie im Ausland Schmuck oder Uhren kaufen, sollten Sie auf Fälschungen achten. Die Seite informiert darüber, wie man gefälschte Produkte erkennen kann und welche Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz gelten.

Lebensmittelvorräte für Ferienlager

Lebensmittelvorräte für Ferienlager müssen als Handelswaren veranlagt und besteuert werden, können jedoch vereinfacht eingeführt werden. Bei der Einreise in die Schweiz ist eine Zollanmeldung erforderlich, die mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Es gelten bestimmte Einfuhrbeschränkungen für Waren tierischer und pflanzlicher Herkunft.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen