Edelmetallkontrolle

Wissenswertes

  • Die Edelmetallkontrollgesetzgebung regelt den Handel mit Waren aus Gold, Silber, Platin, Palladium und mit Edelmetallen überzogene Waren.
  • Die Vorschriften gelten sowohl für Edelmetallwaren und wie auch für mit Edelmetallen überzogene Waren.
  • Alle in der Schweiz in den Handel gesetzten Edelmetallwaren müssen mit einer gesetzlichen Feingehaltsangabe - in Tausendsteln ausgedrückt - und einer Verantwortlichkeitsmarke, welche beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle hinterlegt ist, bezeichnet sein; dabei ist es unerheblich, ob die Waren in der Schweiz oder im Ausland hergestellt wurden.
  • Uhrgehäuse aus Edelmetall müssen zusätzlich amtlich punziert werden (Amtliche Stempelung mit dem "Bernhardinerkopf" für alle gesetzlichen Feingehalte und Edelmetalle).
  • Die Schweiz ist Mitglied der "Wiener Konvention": die zusätzlich zum "Bernhardinerkopf" angebrachte "Gemeinsame Punze" für Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumwaren erleichtert die Ausfuhr in die weiteren Mitgliedstaaten dieses internationalen Abkommens.
  • Die Edelmetallkontrolle führt risikogerechte Importkontrollen durch, überwacht und betreut den Inlandmarkt im Bereich der Edelmetallwaren.
  • Die Edelmetallkontrolle ist seit Juli 1994 nach der Norm SN ISO/IEC 17025 als "Prüfstelle für die Bestimmung von Gold Silber, Platin und Palladium in Edelmetallen und Legierungen" akkreditiert.

Unsere Dienstleistungen

  • Feingehaltsanalysen von Gold, Silber, Platin und Palladium.
  • Prüfung von Edelmetallüberzügen.
  • Amtliche Prüfung und Stempelung.
  • Marktüberwachung und Grenzkontrolle.

         Auf Anfrage:

  • Analysen von Erzen, Salzen, Abfällen und Lösungen auf Au, Ag, Pd, Pt.
  • Semi-quantitative (zerstörungsfreie) Analysen auf Fertigwaren.

Kontakt

Edelmetallkontrollämter

Adressen Edelmetallkontrolle

Prüfstelle für Edelsteine

SSEF Swiss Gemmological Institute
Aeschengraben 26
4051 Basel

SSEF

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