- Die Edelmetallkontrollgesetzgebung regelt den Handel mit Waren aus Gold, Silber, Platin, Palladium und mit Edelmetallen überzogene Waren.
- Die Vorschriften gelten sowohl für Edelmetallwaren und wie auch für mit Edelmetallen überzogene Waren.
- Alle in der Schweiz in den Handel gesetzten Edelmetallwaren müssen mit einer gesetzlichen Feingehaltsangabe - in Tausendsteln ausgedrückt - und einer Verantwortlichkeitsmarke, welche beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle hinterlegt ist, bezeichnet sein; dabei ist es unerheblich, ob die Waren in der Schweiz oder im Ausland hergestellt wurden.
- Uhrgehäuse aus Edelmetall müssen zusätzlich amtlich punziert werden (Amtliche Stempelung mit dem "Bernhardinerkopf" für alle gesetzlichen Feingehalte und Edelmetalle).
- Die Schweiz ist Mitglied der "Wiener Konvention": die zusätzlich zum "Bernhardinerkopf" angebrachte "Gemeinsame Punze" für Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumwaren erleichtert die Ausfuhr in die weiteren Mitgliedstaaten dieses internationalen Abkommens.
- Die Edelmetallkontrolle führt risikogerechte Importkontrollen durch, überwacht und betreut den Inlandmarkt im Bereich der Edelmetallwaren.
- Die Edelmetallkontrolle ist seit Juli 1994 nach der Norm SN ISO/IEC 17025 als "Prüfstelle für die Bestimmung von Gold Silber, Platin und Palladium in Edelmetallen und Legierungen" akkreditiert.
Wissenswertes
Unsere Dienstleistungen
- Feingehaltsanalysen von Gold, Silber, Platin und Palladium.
- Prüfung von Edelmetallüberzügen.
- Amtliche Prüfung und Stempelung.
- Marktüberwachung und Grenzkontrolle.
Auf Anfrage:
- Analysen von Erzen, Salzen, Abfällen und Lösungen auf Au, Ag, Pd, Pt.
- Semi-quantitative (zerstörungsfreie) Analysen auf Fertigwaren.
Kontakt
Edelmetallkontrollämter
Prüfstelle für Edelsteine
SSEF Swiss Gemmological InstituteAeschengraben 26
4051 Basel