Uhren, Schmuck, Edelmetalle

Worauf muss ich achten, wenn ich im Ausland Schmuck oder Uhren kaufe?

Wenn Sie im Ausland Schmuck oder Uhren kaufen, sollten Sie besonders vorsichtig sein: Oft entpuppen sich vermeintliche Schnäppchen bei einer Kontrolle als mangelhaft oder sogar als Fälschungen (z.B. von Marken-Designerartikel oder von Edelmetallstempeln). Es gilt Null-Toleranz für gefälschte Schmuckstücke und Uhren: der Zoll ist verpflichtet, solche Falsifikate einzuziehen und zu vernichten.

Wie erkenne ich gefälschte Uhren und falschen Schmuck?

Fälschungen von Uhren und Schmuck sind heute oft so raffiniert gemacht, dass sie selbst eine Fachperson nur mit Hilfe spezieller Geräte vom Original unterscheiden kann. Ein hoher Preis ist keine Garantie für einwandfreie Qualität: Selbst ein teuer bezahltes Schmuckstück kann sich als Fälschung erweisen. Auch eine Angabe zum Feingehalt bedeutet nicht unbedingt, dass die Ware echt ist. Kaufen Sie Wertsachen im Ausland deshalb nur in anerkannten Fachgeschäften.

Bis zu welchem Betrag ist die Einfuhr von Schmuck und Uhren abgabenfrei?

Führen Sie keine anderen Waren mit, sind Uhren und Schmuck im Gesamtwert von 300 Schweizerfranken je Tag und Person abgabenfrei. Dies gilt nur, wenn Sie die Uhren und den Schmuck persönlich im Reiseverkehr einführen. Unsere App QuickZoll hilft Ihnen dabei, mögliche Abgaben zu berechnen.

Weitere Informationen

Info Zoll: alle wichtigen Informationen auf einen Blick (PDF, 2 MB, 31.08.2023)Mit der Broschüre wollen wir dazu beitragen, Ihren Weg durch den Schweizer Zoll reibungslos zu gestalten. Kennen Sie schon unsere App QuickZoll?

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