Treibstoff und Fahrzeugreparaturen

Treibstoff für Fahrzeuge 

Der Tankinhalt ist abgabenfrei. In einem Reservekanister können Sie zudem bis 25 Liter Treibstoff abgabenfrei einführen. Jeder weitere Liter kostet CHF -.75 Zoll - zudem bezahlen Sie die Mehrwertsteuer von 8,1% auf den entsprechenden Wert des Treibstoffs. Informationen zur Berechnung der Mehrwertsteuer.

 
 

Fahrzeugservice und Fahrzeugreparaturen

Im Ausland ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am eigenen privaten Fahrzeug sind bei der Einfuhr innerhalb der Wertfreigrenze mehrwertsteuerfrei. Wird die Wertfreigrenze von 300 Franken überschritten, müssen Sie solche Arbeiten bei der Einfuhr mündlich anmelden oder mit der App QuickZoll verzollen.

Betriebsmittel für private Strassenmotorfahrzeuge, wie Treibstoff, Motoren- und Getriebeöl, Wasser für die Kühlung, Frostschutz, Flüssigkeit für die Scheibenwischanlage, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel für Klimaanlage sind mehrwertsteuerfrei. Bei der Verzollung können die entsprechenden Beträge vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.

 

Beispiel einer Fahrzeugreparatur:

Arbeit                                      450 Euro
Motorenöl                                50 Euro
Scheibenbremsen                   80 Euro
Kleinmaterial                           20 Euro
Total Rechnung                   600 Euro
anzumeldender Betrag     550 Euro

Bei einem Fahrzeugservice und montierten Ersatzteilen wird immer ein Gegenstand – das Fahrzeug – eingeführt. Fahrzeugservice und montierte Ersatzteile über 300 Franken sind deshalb immer mehrwertsteuerpflichtig, ohne Rücksicht darauf, ob sich im Fahrzeug eine oder mehrere Personen befinden (siehe auch Anwendungsbeispiele der Wertfreigrenze bei mehreren Personen). Falls Sie Ihre Anmeldung via App vornehmen (siehe QuickZoll) und dabei Waren für mehrere Personen anmelden, müssen Sie deshalb den entsprechenden Wert unter «Erfassen Sie hier nochmals jeden Gegenstand mit einem Wert von über CHF 300 netto» ein zweites Mal eingeben.

Informationen zur Anmeldung von Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an Luftfahrzeugen finden Sie unter Grenzüberschreitende Flüge.

Reparaturen an gewerblichen Fahrzeugen (inkl. Taxis) müssen Sie bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle anmelden.

Publikationen

Info Zoll: alle wichtigen Informationen auf einen Blick (PDF, 2 MB, 31.08.2023)Mit der Broschüre wollen wir dazu beitragen, Ihren Weg durch den Schweizer Zoll reibungslos zu gestalten. Kennen Sie schon unsere App QuickZoll?

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/treibstoff-fuer-fahrzeuge.html