QuickZoll
QuickZoll vereinfacht Ihre Rückreise: melden Sie Waren für den privaten Gebrauch oder zum Verschenken selbstständig an, bezahlen Sie anfallende Zollabgaben und greifen Sie auf die wichtigsten Informationen über die Einreise in die Schweiz zu – alles in einer einzigen offiziellen App.
Einfach und rund um die Uhr verfügbar
Mit QuickZoll können Sie die Einfuhrabgaben für im Ausland gekaufte oder erhaltene Waren einfach und ohne Halt am Zollschalter bezahlen. Die App funktioniert rund um die Uhr und überall, eine vorgängige Registrierung ist nicht erforderlich. Bei der Bezahlung der Abgaben wählen Sie einfach ein zweistündiges Zeitfenster aus, in dem Sie die Grenze überqueren werden. Die Waren dürfen anschliessend über sämtliche Grenzübergänge in die Schweiz eingeführt werden.
MWST: Normalsatz und reduzierter Satz
Wird die Wertfreigrenze überschritten, muss bei der Einfuhr von Waren die MWST bezahlt werden. Die Waren unterliegen entweder dem Normalsatz von 8,1 % oder dem reduzierten Satz von 2,6 %. Beim Erfassen der Warenwerte kann der entsprechende MWST-Satz gewählt werden.
Falls Sie keine Aufteilung nach Steuersätzen vornehmen möchten, können Sie alle Waren zum Normalsatz anmelden. Sie akzeptieren, dass der Normalsatz auch für Waren angewendet wird, die dem reduzierten Steuersatz unterliegen.
Beispiele ausgewählter Warenkategorien und Mehrwertsteuersätze
Diese Übersicht dient als Orientierungshilfe und ist nicht abschliessend. Ausführlichere Informationen gibt es unter Artikel 25 Absatz 2 MWSTG oder Richtlinie R-69-04.
Bitte beachten Sie: Bestimmte Waren unterliegen Beschränkungen, Bewilligungen oder Verboten und können nicht mit QuickZoll angemeldet werden. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, Waffen und lebende Tiere (vollständige Liste in den QuickZoll-Nutzungsbedingungen). Solche Waren müssen Sie bei einem durch das Personal des BAZG besetzten Grenzübergang anmelden.
Weitere Informationen
Adresse Direktion BAZG
Taubenstrasse 16
CH - 3003 Bern
