Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen
Gewisse Waren oder Produkte sind zur Einfuhr, zur Ausfuhr und zur Durchfuhr verboten oder dürfen nur beschränkt bzw. nur mit einer Bewilligung über die Grenze gebracht werden. Dies betrifft zum Beispiel Betäubungsmittel, geschützte Tiere und Pflanzen oder Waffen. Die Massnahmen dienen zum Schutz der Schweizer Bevölkerung, der Umwelt und der Wirtschaft.
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Tiere und Pflanzen
Möchten Sie mit Ihrem Haustier verreisen oder im Ausland exklusive Souvenirs, Pflanzen oder Lebensmittel für sich und Ihre Freunde zuhause kaufen? Dann erkundigen Sie sich am besten vor der Abreise, was erlaubt ist oder welche Bewilligungen Sie einholen müssen.

Bargeld, Fremdwährung, Wertpapiere
Sie können Bargeld, Fremdwährung und Wertpapiere in unbegrenzter Menge in die Schweiz mitführen, ohne diese anzumelden. Ab 10 000 Schweizer Franken müssen Sie auf Nachfrage Auskunft geben. Bei Verdacht oder Überschreitung dieser Grenze können Kontrollen erfolgen.

Waffen
Die Seite erläutert die Meldepflicht für Waffen, Munition und deren Bestandteile beim Grenzübertritt in der Schweiz. Sie behandelt die unterschiedlichen Waffenkategorien, darunter verbotene und erlaubte Waffen, sowie die erforderlichen Bewilligungen und Zollregelungen.

Pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper)
Diese Seite beschreibt die Importregelungen für pyrotechnische Gegenstände in der Schweiz. Es werden die Kategorien von Feuerwerkskörpern aufgeführt sowie die erforderlichen Bewilligungen für den privaten und gewerblichen Gebrauch erläutert. Importbeschränkungen und potenzielle Strafen bei Verstößen werden ebenfalls thematisiert.

Betäubungsmittel und Drogen
Der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und die Verhinderung widerrechtlicher Verwendung erfordert strenge Vorschriften für Betäubungsmittel. Erfahren Sie mehr über die Einfuhrregeln und die Rolle der Zollbehörden in der Überwachung.

Kulturgütertransfer
Der Transfer von Kulturgütern ist ein wichtiger Aspekt des Schutzes des kulturellen Erbes. Dieser Artikel erklärt, was als Kulturgut gilt und welche gesetzlichen Vorgaben für den Import und Export von Kulturgütern im Reiseverkehr bestehen.

Produktepiraterie und Markenfälschungen
Das Verbringen von Marken- und Designfälschungen in oder aus dem Zollgebiet der Schweiz ist verboten. Grenzübergreifende Fälschungen werden konfisziert und vernichtet. Weitere Informationen sind beim Institut für Geistiges Eigentum erhältlich.

Medikamente (Arzneimittel) und Doping
Informationen zu Medikamenten und Dopingmitteln im Internet, Risiken des Imports und gesetzliche Bestimmungen in der Schweiz. Hinweise speziell zu Melatonin und DHEA.

Radarwarngeraete
Radarwarngeraete sind in der Schweiz verboten. Bei Nutzung oder Verkauf drohen Beschlagnahmung und Bussgelder. Weitere Informationen erhalten Sie vom Bundesamt für Strassen.

Jedermannsfunk (CB-Funk)
Der Jedermannsfunk (CB-Funk) wird für private, nichtkommerzielle Funkkommunikation im 27 MHz-Bereich genutzt und erfordert keine Funkkonzession in der Schweiz, solange die Geräte den schweizerischen Anforderungen entsprechen.
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Nicht konforme Fernmeldeanlagen und elektrische Geräte
Telekommunikationsanlagen und elektrische Geräte, die den schweizerischen Vorschriften nicht entsprechen, dürfen weder verkauft noch genutzt werden. Eine Liste dieser nicht konformen Geräte wird bereitgestellt, um den Verkauf und die Nutzung solcher Geräte zu unterbinden. Informieren Sie sich über die Vorschriften, bevor Sie Geräte aus dem Ausland kaufen.

Störsender (Jammer)
Störsender können die Mobilfunkkommunikation vollständig blockieren und behindern dadurch sogar Rettungsdienste. Die irreführende Werbung suggeriert oft eine legale Nutzung, doch selbst der Besitz dieser Geräte ist rechtswidrig. Technologische Fortschritte machen diese Geräte kleiner und günstiger, was ihr Störpotenzial für Mobiltelefonbänder und andere Kommunikationssysteme erheblich erhöht.