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Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen

Gewisse Waren oder Produkte sind zur Einfuhr, zur Ausfuhr und zur Durchfuhr verboten oder dürfen nur beschränkt bzw. nur mit einer Bewilligung über die Grenze gebracht werden. Dies betrifft zum Beispiel Betäubungsmittel, geschützte Tiere und Pflanzen oder Waffen. Die Massnahmen dienen zum Schutz der Schweizer Bevölkerung, der Umwelt und der Wirtschaft.

Mehr finden Sie unter den folgenden Links:

Vor einem weissen Hintergrund stehen folgende Tiere in einer Line nebeneinander: zwei Hunde, zwei Katzen, vier Hühner, ein Kaninchen, eine Schildkröte und ein Meerschwein.

1. Oktober 2025

Tiere und Pflanzen

Möchten Sie mit Ihrem Haustier verreisen oder im Ausland exklusive Souvenirs, Pflanzen oder Lebensmittel für sich und Ihre Freunde zuhause kaufen? Dann erkundigen Sie sich am besten vor der Abreise, was erlaubt ist oder welche Bewilligungen Sie einholen müssen.

Verschiedene Schweizer Banknoten liegen auf und nebeneinander arrangiert. Zu sehen sind 10er Noten in Gelb, 20er Noten in Rot und 50er Noten in Grün, die zusammen eine bunte, unordentliche Geldansammlung bilden.

Bargeld, Fremdwährung, Wertpapiere

Sie können Bargeld, Fremdwährung und Wertpapiere in unbegrenzter Menge in die Schweiz mitführen, ohne diese anzumelden. Ab 10 000 Schweizer Franken müssen Sie auf Nachfrage Auskunft geben. Bei Verdacht oder Überschreitung dieser Grenze können Kontrollen erfolgen.

Waffen und Waffenbestandteile sowie Munition und Munitionsbestandteile sind bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr der Zollstelle anzumelden.

Waffen

Die Seite erläutert die Meldepflicht für Waffen, Munition und deren Bestandteile beim Grenzübertritt in der Schweiz. Sie behandelt die unterschiedlichen Waffenkategorien, darunter verbotene und erlaubte Waffen, sowie die erforderlichen Bewilligungen und Zollregelungen.

Wir sind für die Überwachung von Ein-, Aus- und Durchfuhrverboten zuständig. Zum Schutz der Bevölkerung obliegt uns daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften bei der Einfuhr von pyrotechnischen Gegenständen.

Pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper)

Diese Seite beschreibt die Importregelungen für pyrotechnische Gegenstände in der Schweiz. Es werden die Kategorien von Feuerwerkskörpern aufgeführt sowie die erforderlichen Bewilligungen für den privaten und gewerblichen Gebrauch erläutert. Importbeschränkungen und potenzielle Strafen bei Verstößen werden ebenfalls thematisiert.

Ein Roentgenbild zeigt mehrere Beutel im Magenbereich einer Person, vermutlich mit Drogen gefuellt.

Betäubungsmittel und Drogen

Der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und die Verhinderung widerrechtlicher Verwendung erfordert strenge Vorschriften für Betäubungsmittel. Erfahren Sie mehr über die Einfuhrregeln und die Rolle der Zollbehörden in der Überwachung.

Kulturgüter sind fassbare Zeugnisse der Kultur und Geschichte sowie Identifikationsträger einer Gesellschaft und prägen das Selbstverständnis und den sozialen Zusammenhalt. Deshalb zählt der Schutz des kulturellen Erbes heute zu einer der wichtigen Aufgaben eines Staates.

Kulturgütertransfer

Der Transfer von Kulturgütern ist ein wichtiger Aspekt des Schutzes des kulturellen Erbes. Dieser Artikel erklärt, was als Kulturgut gilt und welche gesetzlichen Vorgaben für den Import und Export von Kulturgütern im Reiseverkehr bestehen.

Es ist grundsätzlich verboten, Marken- und Designfälschungen ins oder aus dem Zollgebiet der Schweiz zu verbringen. Dies gilt auch für Waren, die im Reiseverkehr zu privaten Zwecken ein-, aus- oder durchgeführt werden. Fälschungen können beim Grenzübertritt eingezogen und vernichtet werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Waren neu oder bereits gebraucht sind.

Produktepiraterie und Markenfälschungen

Das Verbringen von Marken- und Designfälschungen in oder aus dem Zollgebiet der Schweiz ist verboten. Grenzübergreifende Fälschungen werden konfisziert und vernichtet. Weitere Informationen sind beim Institut für Geistiges Eigentum erhältlich.

Keine Dopingmittel für Privatpersonen

Medikamente (Arzneimittel) und Doping

Informationen zu Medikamenten und Dopingmitteln im Internet, Risiken des Imports und gesetzliche Bestimmungen in der Schweiz. Hinweise speziell zu Melatonin und DHEA.

In der Schweiz ist die Benutzung wie auch das Inverkehrbringen solcher Geräte verboten.

Radarwarngeraete

Radarwarngeraete sind in der Schweiz verboten. Bei Nutzung oder Verkauf drohen Beschlagnahmung und Bussgelder. Weitere Informationen erhalten Sie vom Bundesamt für Strassen.

Der Jedermannsfunk (CB-Funk) wird für alle Arten privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation im 27 MHz-Bereich benutzt. Er ist zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch bestimmt. CB bedeutet "Citizens Band" und heisst übersetzt „Bürger-Band".

Jedermannsfunk (CB-Funk)

Der Jedermannsfunk (CB-Funk) wird für private, nichtkommerzielle Funkkommunikation im 27 MHz-Bereich genutzt und erfordert keine Funkkonzession in der Schweiz, solange die Geräte den schweizerischen Anforderungen entsprechen.

Eine Auswahl an Signalblockern zeigt verschiedene moderne Geräte zur Signalunterdrückung.

Nicht konforme Fernmeldeanlagen und elektrische Geräte

Telekommunikationsanlagen und elektrische Geräte, die den schweizerischen Vorschriften nicht entsprechen, dürfen weder verkauft noch genutzt werden. Eine Liste dieser nicht konformen Geräte wird bereitgestellt, um den Verkauf und die Nutzung solcher Geräte zu unterbinden. Informieren Sie sich über die Vorschriften, bevor Sie Geräte aus dem Ausland kaufen.

Verschiedene Kommunikationsgeräte auf einer Oberfläche, darunter ein Walkie-Talkie, eine Kamera, ein Signalverstärker und eine Fernbedienung.

Störsender (Jammer)

Störsender können die Mobilfunkkommunikation vollständig blockieren und behindern dadurch sogar Rettungsdienste. Die irreführende Werbung suggeriert oft eine legale Nutzung, doch selbst der Besitz dieser Geräte ist rechtswidrig. Technologische Fortschritte machen diese Geräte kleiner und günstiger, was ihr Störpotenzial für Mobiltelefonbänder und andere Kommunikationssysteme erheblich erhöht.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen