Radarwarngeräte
Radarwarngeräte machen den Fahrzeugführer mit akustischen oder optischen Signalen auf Geschwindigkeitskontrollen der Polizei aufmerksam. Solche Signale erlauben dem zu schnell fahrenden Fahrzeuglenker, die Geschwindigkeit rechtzeitig vor einer Kontrolle zu reduzieren.
In der Schweiz ist es verboten, solche Geräte einzuführen, anzupreisen, weiterzugeben, zu verkaufen, sonst wie abzugeben oder zu überlassen. Ebenso ist es untersagt, sie in Fahrzeuge einzubauen, darin mitzuführen, an ihnen zu befestigen oder in irgendeiner Form zu verwenden.
Stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Radarwarngeräte fest, stellt es diese vorläufig sicher und übergibt sie der zuständigen kantonalen Behörde. In der Regel ordnet diese die Zerstörung des Geräts an und spricht eine Busse aus.