Tiere und Pflanzen
Möchten Sie mit Ihrem Haustier verreisen oder im Ausland exklusive Souvenirs, Pflanzen oder Lebensmittel für sich und Ihre Freunde zuhause kaufen? Dann erkundigen Sie sich am besten vor der Abreise, was erlaubt ist oder welche Bewilligungen Sie einholen müssen.
Tiere, Tierprodukte und Artenschutz CITES
Bei Reisen in die Schweiz gelten spezielle Einfuhrbestimmungen für Tiere und deren Produkte. Der Schutz bedrohter Tierarten wird durch das CITES-Abkommen garantiert.
Hunde, Katzen, Haustiere
Wenn Sie Haustiere in die Schweiz importieren möchten, ist es wichtig, die richtigen Grenzübergänge zu nutzen und alle erforderlichen Dokumente vorzulegen. Beachten Sie das Einfuhrverbot für kupierte Hunde.
Tiere, Pflanzen, Souvenirs: So geht’s korrekt über die Grenze
Ob Urlaubsmitbringsel oder Haustier: Für Tiere, Pflanzen und deren Produkte gelten besondere Regeln. Hier erfahren Sie, was erlaubt ist und welche Dokumente Sie benötigen.
Jagd (wildlebende Tiere) und Fischerei
Die Artenschutzverordnung regelt die Einfuhr, Ausfuhr und den Transit von bestimmten Säugetieren und Vogelarten. Für lebende und tote Tiere sowie deren Erzeugnisse ist eine Genehmigung erforderlich.
Import und Export von Pferden
Diese Seite bietet detaillierte Informationen zur Einfuhr und Ausfuhr von Pferden in die Schweiz, einschliesslich der erforderlichen Dokumente und Zollbestimmungen.
Pflanzen und Pflanzenteile
Die Einfuhr bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen ist seit dem 1. September 2024 verboten. Verschiedene Regelungen für EU und Drittländer in Bezug auf Pflanzengesundheit und Artenschutz werden beschrieben.
Tierfutter und Streumittel
Als Tierfutter gelten Produkte, die für die Fütterung von Tieren verwendet werden und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet sind.