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Veröffentlicht am 15. September 2025

Tiere, Pflanzen, Souvenirs: So geht’s korrekt über die Grenze

Ob Urlaubsmitbringsel oder Haustier: Für Tiere, Pflanzen und deren Produkte gelten besondere Regeln. Hier erfahren Sie, was erlaubt ist und welche Dokumente Sie benötigen.

Vorsicht beim Hundekauf im Ausland

Illegal über die Grenze eingeführte Tiere stellen eine Gefährdung für die Gesundheit hiesiger Tiere dar. Ohne dass sich die neuen Besitzer dessen bewusst sind, können mitgebrachte Tiere ansteckende Seuchen wie zum Beispiel die Tollwut einschleppen.

Medienmitteilung BLV: Wer Tiere illegal über die Grenze bringt, handelt verantwortungslos

Nur ein Teil der rund 25 000 Hunde, die jährlich in die Schweiz importiert werden, stammt aus seriösen Zuchten oder von verantwortungsvollen Tierschutzorganisationen. Das BLV informiert mit einem Video über diese Missstände und zeigt auf, was es beim Hundekauf zu beachten gilt.

Medienmitteilung BLV: Augen auf beim Hundekauf

lnternet BLV:    Broschüre «Augen auf beim Hundekauf»

Einfuhr von Souvenirs aus geschützten Tieren und Pflanzen

Ein Gurt aus Elefantenleder, ein Traumfänger mit Vogelfedern oder Räucherstäbchen aus Sandelholz - das Angebot an Souvenirs ist vielfältig. Vielen Gegenständen sieht man nicht an, dass sie aus geschützten Tieren oder Pflanzen (z. B. Tropenholz) hergestellt worden sind. Doch vieles darf gar nicht oder nur mit Bewilligungen in die Schweiz eingeführt werden.

Es lohnt sich, schon vor den Ferien abzuklären, welche Souvenirs geeignet sind und welche Sie besser am Ferienort zurücklassen.

Details dazu finden Sie hier: Souvenirs - BLV

Reisen mit Haustieren

Möchten Sie mit Ihren Haustieren (Heimtieren) aus der Schweiz ins Ausland reisen oder von dort in die Schweiz, so sind einige Vorbereitungen zu treffen. Mehr Informationen: Reisen mit Haustieren

Lebensmittel

Viele Reisende wollen Lebensmittel tierischer oder pflanzlicher Herkunft (Fleisch, Milch und Milchprodukte, Käse, Honig, Früchte, Gemüse etc.) in die Schweiz mitbringen. Damit keine Seuchen ein- oder verschleppt werden, ist dies jedoch oft verboten oder zumindest eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel aus Nicht-EU Staaten, z. B. aus der Türkei. Mehr Informationen: Lebensmittel

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen