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Hunde, Katzen, Haustiere

Wenn Sie Haustiere in die Schweiz importieren möchten, ist es wichtig, die richtigen Grenzübergänge zu nutzen und alle erforderlichen Dokumente vorzulegen. Beachten Sie das Einfuhrverbot für kupierte Hunde.

Vorsicht vor dem Hundekauf im Ausland

Nur ein Teil der rund 25 000 Hunde, die jährlich in die Schweiz importiert werden, stammt aus seriösen Zuchten oder von verantwortungsvollen Tierschutzorganisationen. Das BLV zeigt auf, was es zu beachten gilt :
Broschüre «Augen auf beim Hundekauf»

Einfuhr, Umzug und Reisen

Sie fahren mit Hund oder Katze in die Ferien? Sie kaufen sich im Ausland ein Haustier oder Sie ziehen mit Hund und Katze in die Schweiz? Oder suchen Sie Infos über die Anforderungen der EU, Tollwut, Parasiten oder zu Flugreisen? Dann empfehlen wir Ihnen folgende Links:

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV unter - Themen - Reisen mit Heimtieren.

Die Bestimmungen des Auslandes klären Sie direkt im Land, bei dessen Botschaft oder bei der ausländischen Zollstelle ab.

Die Einfuhr von Haustieren muss zwingend über einen besetzten Grenzübergang und während den Veranlagungszeiten im Reiseverkehr erfolgen.

Anmeldung beim Zoll anlässlich des Grenzübertritts

Die Einfuhr von Haustieren muss zwingend über einen besetzten Grenzübergang und während den Veranlagungszeiten im Reiseverkehr erfolgen. Das Tier muss den Kontrollorganen zusammen mit den für die Einfuhr notwendigen Formularen persönlich präsentiert werden.

Nachträgliche Anmeldung von Heimtieren

Gesuche für eine nachträgliche Veranlagung von Heimtieren sind ausnahmslos an das Kompetenzzentrum Heimtiere des BAZG (KoHe) zu richten.

Dazu ist das entsprechende Meldeformular (siehe unter «Dokumente») zu
verwenden. Dieses ist zusammen mit den notwendigen Unterlagen gemäss Punkt 4 des Meldeformulars per E-Mail an das KoHe (KoHe@bazg.admin.ch) zu senden.

Bitte beachten Sie: Nachträgliche Anmeldungen sind immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Einleitung eines Strafverfahrens bleibt vorbehalten.

Abgaben

Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 8,1 % des Warenwertes zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.

Kupierte Hunde; Einfuhrverbot

Die Einfuhr von kupierten Hunden ist verboten. Kupierte Hunde werden daher an der Grenze zurückgewiesen.

Ausnahmen

  • Im Ausland wohnhafte Besitzer und Besitzerinnen dürfen ihren kupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen. Sie müssen den Hund bei der Einreise am Zoll anmelden und eine Kaution leisten (das Vorgehen richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen Kaution für Privatwaren mit mehr als 5000 Schweizerfranken Wert.
  • Wer aus dem Ausland in die Schweiz umzieht, darf seinen kupierten Hund ebenfalls einführen. Allerdings nur, wenn die Bedingungen für die abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut erfüllt sind.

Transporte

Transporte müssen – im Auto, im Flugzeug oder per Bahn – tiergerecht erfolgen. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bzw. der IATA sind unbedingt einzuhalten.

Komptetenzzentrum Heimtiere
Zoll West / Lokalebene
Oberwallis
Bielstrasse 1
3902 Brig-Glis