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Artenschutz (CITES)

Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen. Viele frei lebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht.

Artenschutz (CITES), Tiere (FAUNA) und Pflanzen (FLORA)

Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen. Viele frei lebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Viele Tier- und Pflanzenarten unterliegen mittlerweile strengen Ein-, Aus- und Durchfuhrbestimmungen. Mittlerweile befinden sich mehr als 6000 Tier- und 34 000 Pflanzenarten (über 40 000 Arten) in den CITES-Anhängen.

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und Artenschutz

Wir überwachen die Ein-, Aus- und Durchfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen, bzw. Teilen oder Erzeugnissen daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes (CITES FAUNA und CITES FLORA), sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr.

Führen Sie verbotenerweise geschützte Tiere oder Pflanzen, bzw. ohne die erforderlichen Dokumente (CITES-Zeugnisse), ein- oder aus, können diese von uns als Zollpfand bzw. durch die CITES Kontrollstellen oder das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beschlagnahmt werden.

Prüfen Sie bereits vor dem Grenzübertritt, ob Sie alle nötigen Dokumente haben. Mehr dazu finden Sie beim BLV: BLV - CITES: Wildtiere und Wildpflanzen

Rechtliche Grundlagen

Auf der Seite des BLV finden Sie eine Sammlung aller gesetzlichen Artikel.

CITES-Desk

Bei Fragen zum Artenschutz im internationalen Handel und zur Ein- und Ausfuhr von Wildtieren, Pflanzen und Produkten daraus steht das CITES-Desk zur Verfügung.

Telefon CITES-Desk: +41 58 462 25 41
von Montag bis Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr.
E-Mailadresse: cites@blv.admin.ch

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