Jagd (wildlebende Tiere) und Fischerei
Die Artenschutzverordnung regelt die Einfuhr, Ausfuhr und den Transit von bestimmten Säugetieren und Vogelarten. Für lebende und tote Tiere sowie deren Erzeugnisse ist eine Genehmigung erforderlich. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stellt die notwendigen Genehmigungen aus.
Jagd - geschützte Tiere und Tierprodukte
Die Bewilligungspflicht und die grenztierärztliche Untersuchung bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr richten sich nach der Artenschutzverordnung. Diese Verordnung schützt bestimmte Säugetiere und Vogelarten:
- lebende und tote Tiere
- Körperteile und Erzeugnisse dieser Tiere.
Fischerei
Einfuhr: Sie können mit einer Bewilligung des BLV
- lebende Speisefische und Krebse
- Besatzgut (Eier, Brut, Sömmerlinge, Setzlinge)
aus dem Ausland einführen (inkl. Grenzgewässer). Die Aus- und Durchfuhr unterliegen keinen Massnahmen.
Weitere Informationen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
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