Produktepiraterie und Markenfälschungen
Es ist grundsätzlich verboten, Marken- und Designfälschungen ins oder aus dem Zollgebiet der Schweiz zu verbringen. Dies gilt auch für Waren, die im Reiseverkehr zu privaten Zwecken ein-, aus- oder durchgeführt werden. Fälschungen können beim Grenzübertritt zurückbehalten und vernichtet werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Waren neu oder bereits gebraucht sind.
Weitere Informationen finden Sie auf:
Institut für Geistiges Eigentum

Um Fälschung und Piraterie wirksam und nachhaltig zu bekämpfen, engagiert sich das BAZG für STOP PIRACY, einer Partnerschaft des öffentlichen und des privaten Sektors.
(vgl. www.stop-piracy.ch ).