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Produktepiraterie und Markenfälschungen

Es ist grundsätzlich verboten, Marken- und Designfälschungen ins oder aus dem Zollgebiet der Schweiz zu verbringen. Dies gilt auch für Waren, die im Reiseverkehr zu privaten Zwecken ein-, aus- oder durchgeführt werden. Fälschungen können beim Grenzübertritt zurückbehalten und vernichtet werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Waren neu oder bereits gebraucht sind.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Institut für Geistiges Eigentum

Der gemeinnützige Verein STOP PIRACY leistet Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit bei den Konsumenten, macht sich stark in der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Wirtschaft.

Um Fälschung und Piraterie wirksam und nachhaltig zu bekämpfen, engagiert sich das BAZG für STOP PIRACY, einer Partnerschaft des öffentlichen und des privaten Sektors.

(vgl. www.stop-piracy.ch ).

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