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Verbote, Beschränkungen und Auflagen: Geistiges Eigentum, Handel und Kultur

Verdacht auf Verletzungen an Immaterialgüterrechten in der Schweiz kann zu Zollkontrollen führen. Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber können Unterstützung durch formelle Anträge anfordern, um den Import, Transit oder Export von Waren zu verhindern. Ein schnelles Handeln ermöglicht es, vorsorgliche Massnahmen durch die Gerichte zu erwirken.

Fälschung und Piraterie – Hilfeleistung durch das BAZG

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unterstützt Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber beim Schutz geistigen Eigentums. Bei Verdacht auf Fälschung oder Piraterie kann das BAZG Waren zurückbehalten und die Rechteinhaberin und den Rechteinhaber informieren.

Kulturgütertransfer

Kulturgüter sind wichtige kulturelle und historische Zeugnisse, deren Schutz im Mittelpunkt staatlicher Aufgaben steht. Das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) definiert, was als Kulturgut gilt, und regelt dessen Ein-, Aus- und Durchfuhr. Wichtige rechtliche Grundlagen und Verfahrensdetails sind über die Website abrufbar.

Uhren, Schmuck, Edelmetalle

Beim Import von edelmetallhaltigen Gegenständen in die Schweiz müssen alle Sendungen einem Edelmetall-Kontrollamt gemeldet werden. Erfahren Sie, welche Waren ausnahmslos oder unter bestimmten Bedingungen zu melden sind.

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Stauffacherstrasse 65/59g
CH-3003 Bern