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Uhren, Schmuck, Edelmetalle

Wenn Sie edelmetallhaltige Gegenstände in die Schweiz einführen, müssen Sie alle Sendungen bei einem Edelmetall-Kontrollamt melden.

Uhren, Schmuck und Goldbarren

Wird eine Sendung durch die Selektion als «gesperrt» markiert, muss die anmeldepflichtige Person die notwendigen Unterlagen dem zuständigen Edelmetallkontrollamt (EMKA) zustellen.

Das EMKA entscheidet im Rahmen der formellen Überprüfung, ob eine Revision durchgeführt wird.

Die Liste der Edelmetallkontrollämter finden Sie unter folgendem Link Kontakt - Edelmetallkontrolle.

Weitere Informationen zur Edelmetallkontrolle finden Sie unter folgendem Link: Themen - Edelmetallkontrolle.

Weitere Informationen