Waren, die Sie für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen, sind zollfrei. Ausgenommen davon sind so genannte sensible Waren, für die aus agrar- oder gesundheitspolitischen Gründen ab einer gewissen Menge Zoll zu bezahlen ist (siehe nachstehende Tabelle). Die Freimengen gelten pro Person und pro Tag.
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Freimengen
Waren |
Freimengen pro Person und pro Tag |
Zollabgaben für Mehrmenge in CHF |
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Tierprodukte | ||
Fleisch und Fleischzubereitungen von allen Tierarten, mit Ausnahme von Wild3), Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren. |
insgesamt 1 kg1) | bis 10 kg: 17.- je kg mehr als 10 kg: 23.- je kg |
Dazu gehören:
Nicht dazu gehören Markbein und Saucen-Knochen, Hunde- und Katzenfutter in als Tierfutter gekennzeichneten Einzelverkaufspackungen. |
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Butter und Rahm (ab 15 % Fettgehalt) |
insgesamt 1 kg/Liter1) | 16.- je kg/Liter |
Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken |
insgesamt 5 kg/Liter1) | 2.- je kg/Liter |
Alkoholische Getränke | ||
Mit einem Alkoholgehalt bis 18% Vol. |
insgesamt 5 Liter und (nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind) |
2.- je Liter |
Mit einem Alkoholgehalt über 18% Vol. |
insgesamt 1 Liter (nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind) |
15.- je Liter |
Getränke mit einem Alkoholgehalt bis |
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Tabakfabrikate | ||
Zigaretten/Zigarren |
insg. 250 Stück oder (nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind) |
0.25 je Stück |
Andere Tabakfabrikate |
insgesamt 250 g2) (nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind) |
0.10 je Gramm |
Andere Lebensmittel und andere Waren1) | zollfrei |
1) Die Einfuhr von Tierprodukten aus anderen als EU-Mitgliedstaaten und Norwegen ist verboten.
2) oder eine anteilmässige Auswahl dieser Erzeugnisse
3) Als Wild gelten in freier Wildbahn lebende oder in Gehegen gehaltene Landsäugetiere und Vögel wie Antilopen, Elche, Fasane, Feldhasen, Gämsen, Hirsche, Kängurus, Murmeltiere, Nutrias, Rebhühner, Rehe, Rentiere, Steinböcke, Strausse, Tauben, Wachteln, Wildenten, Wildgänse, Wildkaninchen, Wildschweine.
Wichtige Infos
Bitte beachten Sie: Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren (inkl. der Wert aller Lebensmittel) die 300 Franken, müssen Sie in jedem Fall die Mehrwertsteuer bezahlen. Mehr Informationen
Bitte beachten Sie zudem, dass für gewisse Tierprodukte sowie für bestimmte pflanzliche Erzeugnisse zusätzliche Beschränkungen bestehen.
Im Ausland bestellt und per Post/Kurierdienst geliefert
Für Lebensmittel, die Sie im Ausland bestellen (z.B. im Internet) und die Ihnen per Post oder Kurierdienst zugestellt werden, gelten andere Bestimmungen. Mehr Informationen.
Weitere Informationen
Zoll Info - Ihr Weg durch den Schweizer Zoll (Form. 18.50) (PDF, 3 MB, 25.10.2022)Mit der Broschüre wollen wir dazu beitragen, Ihren Weg durch den Schweizer Zoll reibungslos zu gestalten. Kennen Sie schon unsere App QuickZoll?