Verbot des Inverkehrbringens gewisser invasiver gebietsfremder Pflanzen aus allen Staaten
Nähere Informationen finden Sie in den Bestimmungen des Bundesamtes für Umwelt.
Für Pflanzen und Pflanzenteile (inkl. Früchten und Gemüse) gelten unterschiedliche Regelungen.
1. Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten
Die Einfuhr bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen - darunter der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer, die chinesische Hanfpalme (Tessinerpalme) oder der Blauglockenbaum - ist aus allen Staaten verboten. Nähere Informationen finden Sie in den Bestimmungen des Bundesamtes für Umwelt.
2. Pflanzen und Pflanzenteile (inkl. Früchte und Gemüse)
a) Einfuhr aus EU-Staaten1
Pflanzen (lebend oder als Pflanzenteile) sowie Blumenzwiebeln, Garten- oder Blumenerde unterliegen keinen Pflanzengesundheitsmassnahmen, sofern diese Waren für den persönlichen Gebrauch im Reiseverkehr eingeführt werden.
1 Im Pflanzengesundheitsbereich gelten die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla und Frankreichs Überseegebiete nicht als EU-Staaten.
b) Einfuhr aus anderen Staaten (Drittländer)
Pflanzen und frische (lebende) Pflanzenteile (z.B. Früchte, Gemüse, Schnittblumen, Schnittgrün oder Samen), Waren aus bestimmten Hölzern sowie Erde sind entweder zur Einfuhr verboten oder bei der Einfuhr kontrollpflichtig und müssen von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet werden.
Wer solche Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse einführen will, muss sich rechtzeitig vor der Einfuhr beim Bundesamt für Landwirtschaft über die geltenden Bestimmungen erkundigen.
Ausnahmen: Folgende Früchte können ohne Pflanzengesundheitszeugnis eingeführt werden:
Ananas (Ananas comosus), Banane (Musa), Datteln (Phoenix dactilifera), Durian (Durio zibethinus) und Kokosnuss (Cocos nucifera)
3. Pflanzen unter Artenschutz
Rund 25 000 Pflanzenarten sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) erfasst und gelten weltweit als geschützt.
Die Einfuhr solcher Pflanzen oder deren Erzeugnisse ist entweder ganz verboten oder bewilligungspflichtig (z. B. Orchideen, Kakteen, gewisse Hölzer und Medizinalpflanzen, weitere Informationen finden Sie unter www.cites.ch
Auskünfte und allfällige Bewilligungen erteilt Ihnen das BLV
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Kontakt
Invasive gebietsfremde Arten
Bundesamt für Umwelt Sektion Gentechnologie & invasive gebietsfremde ArtenMonbijoustrasse 40
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Pflanzengesundheit
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Pflanzengesundheit und SortenSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
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Artenschutz
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Schwarzenburgstrasse 1553003 Bern
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