Hunde, Katzen, Haustiere


Vorsicht vor dem Hundekauf im Ausland 

Nur ein Teil der rund 25 000 Hunde, die jährlich in die Schweiz importiert werden, stammt aus seriösen Zuchten oder von verantwortungsvollen Tierschutzorganisationen. Das BLV zeigt auf, was es zu beachten gilt.

Internet BLV:   Medienmitteilung "Augen auf beim Hundekauf"

Internet BLV:    Broschüre "Augen auf beim Hundekauf"

 

Einfuhr, Umzug und Reisen

Sie fahren mit Hund oder Katze in die Ferien? Sie kaufen sich im Ausland ein Haustier oder Sie ziehen mit Hund und Katze in die Schweiz? Oder suchen Sie Infos über die Anforderungen der EU, Tollwut, Parasiten oder zu Flugreisen? Dann empfehlen wir Ihnen folgende Links:

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV unter - Themen - Reisen mit Heimtieren.

Die Bestimmungen des Auslandes klären Sie direkt im Land, bei dessen Botschaft oder bei der ausländischen Zollstelle ab.

Die Einfuhr von Haustieren muss zwingend über einen besetzten Grenzübergang und während den Veranlagungszeiten im Reiseverkehr erfolgen.


Anmeldung beim Zoll anlässlich des Grenzübertritts

Die Einfuhr von Haustieren muss zwingend über einen besetzten Grenzübergang und während den Veranlagungszeiten im Reiseverkehr erfolgen. Das Tier muss den Kontrollorganen zusammen mit den für die Einfuhr notwendigen Formularen persönlich präsentiert werden.


Nachträgliche Anmeldung von Heimtieren

Gesuche für eine nachträgliche Veranlagung von Heimtieren sind ausnahmslos an das Kompetenzzentrum Heimtiere des BAZG (KoHe) zu richten.

Dazu ist das entsprechende Meldeformular «KoHe - Meldeformular nachträgliche Veranlagung Heimtieren» (PDF, 209 kB, 22.07.2024) zu
verwenden. Dieses ist zusammen mit den notwendigen Unterlagen gemäss Punkt 4 des Meldeformulars per E-Mail an das KoHe (KoHe@bazg.admin.ch) zu senden.

Bitte beachten Sie: Nachträgliche Anmeldungen sind immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Einleitung eines Strafverfahrens bleibt vorbehalten.


Abgaben

Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 8,1 % des Warenwertes zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.


Kupierte Hunde; Einfuhrverbot

Die Einfuhr von kupierten Hunden ist verboten. Kupierte Hunde werden daher an der Grenze zurückgewiesen.

Ausnahmen:


Transporte

Transporte müssen - im Auto, im Flugzeug oder per Bahn - tiergerecht erfolgen. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bzw. der IATA sind unbedingt einzuhalten.

Ein Hund in Flug-Transportbox

 

Kontakt

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

3003 Bern
Tel.
+41 58 463 30 33

info@blv.admin.ch

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen

Tel.
+41 58 467 15 15

Kontaktformular

Kompetenzzentrum Heimtiere

Zoll West / Lokalebene Oberwallis
Bielstrasse 1
3902 Brig-Glis

Mo. - Fr.: 09:00 bis 11:00

Tel.
+41 58 469 39 61

KoHe@bazg.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/tiere-und-pflanzen/hunde--katzen--haustiere.html