Durchfuhr durch die Schweiz
Hier finden Sie als Firma alle Informationen zu den Zollbestimmungen und -verfahren zur Durchfuhr von Waren durch die Schweiz.
Checkliste direkte Durchfuhr mit Passar
Hier finden Sie als Firma alle Informationen zu den Zollbestimmungen und -verfahren zur Durchfuhr von Waren durch die Schweiz. Eine Checkliste liefert Ihnen einen Überblick über die Durchfuhrverfahren wie das gemeinsames Versandverfahren (gVV).
Durchfuhrverfahren
Diese Seite bietet einen Überblick über die verschiedenen Durchfuhrverfahren, einschließlich des gemeinsamen Versandverfahrens, des nationalen Transits und des TIR-Transits. Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen des neuen Warenverkehrssystems «Passar» auf diese Verfahren.
Steuern und Abgaben (Durchfuhr)
Bei der Durchfuhr unverzollter Handelswaren durch die Schweiz müssen Einfuhrabgaben wie Zoll und Mehrwertsteuer temporär abgesichert werden. Die Beachtung internationaler Transitverfahren wie dem gemeinsamen Versandverfahren und dem TIR-Verfahren ist unerlässlich.
Transportprozess mit Passar
Mit Passar 1.0 wurde der neue Grundprozess im Warenverkehr in den Verkehrsrichtungen Durchfuhr und Ausfuhr eingeführt. Neben dem bekannten Warenprozess kommt neu ein Transportprozess hinzu.
Selbständige Verwaltung der Sicherheiten im gVV
Verfahrensinhaber sind verantwortlich für die Einhaltung des Referenzbetrages und beantragen die Erhöhung der Sicherheitsleistung in eigener Verantwortung. Das BAZG stellt den Unternehmen mit Garanzia ein entsprechendes Monitoring-Tool zur Verfügung.
Speditions- und Kurierfirmen übernehmen auch Verzollungen (Aus- und Durchfuhr)
Viele Speditions- und Kurierfirmen bieten neben Warentransport auch Zollabfertigungen im In- und Ausland, sowie Verzollungen als Service an. Sie können einen solchen Dienstleister für das gesamte oder Teile eines Ausfuhrverfahrens beauftragen, was Ihnen Zeit und Aufwand spart.