Entscheiden Sie, welches Verfahren auf Sie zutrifft, bzw. in welchem Verfahren Sie die Waren durchführen möchten:
1. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr (z. B. Durchfuhr durch die Schweiz) werden internationale Transitverfahren angewendet. Grundsätzlich gibt es zwei Transit-Verfahren. Nachfolgend finden Sie alle Informationen, wie Sie vorgehen müssen:
- das gemeinsame Versandverfahren (gVV). Dieses Transitverfahren wird elektronisch abgewickelt.
- das TIR-Transitverfahren. Reine Papierlösung (ist aufwändiger und wird in der Praxis nur noch in Ländern verwendet, die noch keinen gVV Anschluss haben).
Beispiele (für beide Transitverfahren): Handelswaren werden von Paris durch die Schweiz nach Wien transportiert. Oder: Handelswaren werden von der Grenze bis zu einem zugelassenen Empfänger in der Schweiz transportiert und wird dort definitiv verzollt.
2. Im nationalen Transitverfahren wird für die Beförderung unverzollter Waren oder zur Ausfuhr angemeldeter Waren innerhalb des Zollgebiet das nationale Transitverfahren (nTV) angewendet. Beispiele: Die Ware kommt aus Deutschland in die Schweiz und wird am Domizil eines zugelassenen Empfängers verzollt. Für den Transport von der Grenze bis zum Domizil wird das nationale Transitverfahren angewendet.
3. Besondere Verfahren: Carnet ATA
Das Carnet ATA wird mehrheitlich für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr verwendet. Es ermöglicht aber auch ein Transitverfahren. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Handelskammer (gemäss ihrem Firmendomizil) zusätzliche Transitabschnitte zum Carnet ATA beantragen. Häufige Anwendungsbeispiele:
- ein Handwerker aus Deutschland reist mit seinem Werkzeug durch die Schweiz, um in Italien Arbeiten auszuführen.
- Autosalon in Genf: Ein Fahrzeughersteller aus Italien transportiert ein Ausstellungsfahrzeug zur Messezollstelle in Genf. Dank dem Carnet ATA mit zusätzlichen Transitabschnitten kann das Fahrzeug von der Grenze zur Messezollstelle transitiert werden.