Passar 1.0

Am 1. Juni 2023 ist es soweit: Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nimmt die erste Version des neuen Warenverkehrssystems «Passar» in Betrieb. Passar löst die heutigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec schrittweise ab. Erfahren Sie, welche Verbesserungen und Neuerungen Passar mit sich bringt, und welche Unternehmen davon profitieren können.

Passar in Kürze

«Passar» ist die Bezeichnung des neuen Warenverkehrssystems des BAZG für die digitale Abwicklung der Zollverfahren. Passar wird ab Juni 2023 in mehreren Etappen in Betrieb genommen. Bis Ende 2026 werden alle Prozesse im Zusammenhang mit der Durchfuhr, der Ausfuhr, der Einfuhr, den Spezialverzollungen sowie die Erhebung weiterer Abgaben vereinfacht, harmonisiert und durchgehend digitalisiert sein. Dies ist ein zentrales Ziel des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT.

Was Unternehmen wissen sollen

Vorteile für die Wirtschaft

Die Vorteile für die Wirtschaft sind an die verschiedenen Ausbauphasen von Passar und dessen Umsystemen gekoppelt und werden entsprechend schrittweise ihren Nutzen entfalten. Der signifikanteste Schritt erfolgt mit Passar 2.0 (Einfuhr) ab Anfang 2025.

Die Wirtschaft profitiert auf mehreren Ebenen:

  • Der administrative Aufwand (Regulierungskosten) sinkt dank der Vereinfachung und Standardisierung der Prozesse.
  • Die End-to-End-Digitalisierung eliminiert schrittweise die bestehenden Medienbrüche und insbesondere das Papier-Handling an der Grenze.
  • Die verstärkte Automatisierung und der Einsatz technologischer Innovationen beschleunigen den Grenzübertritt.
  • Schaltergänge entfallen: Sofern Verfahrensbeteiligte die digitalen Lösungen zur Abwicklung der Zollformalitäten und zur Entrichtung weiterer Abgaben (u.a. LSVA) verwenden, müssen Verfahrensbeteiligte künftig nur noch bei Kontrollen an der Grenze anhalten.
  • Die technologische Modernisierung erhöht die Systemsicherheit und -stabilität. Die Kompatibilität mit der EU bleibt dabei gewährleistet (NCTS Phase 5, ICS2).

Etappierte Umstellung

Am 1. Juni 2023 nimmt das BAZG die erste Version des neuen Warenverkehrssystems in Betrieb. Das heisst: Passar wird ab diesem Zeitpunkt für die Abwicklung der Durchfuhr und der Ausfuhr technisch verfügbar sein.

Zur besseren Koordination aller involvierten Akteure haben das BAZG und die Wirtschaft folgende Etappierung für den Wechsel von den bestehenden Frachtanwendungen NCTS und E-dec auf Passar 1.0 vereinbart:

Durchfuhr

1.06.2023 - 31.10.2023

 

Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
  • Direkte Durchfuhr
  • Eröffnung Durchfuhr CH (Grenzprozess)
  • Eröffnung Durchfuhr CH (Domizilprozess Zugelassene Versender) *
1.10.2023 Wechsel zu Passar per Stichtag für:   
  • Durchfuhr Bestimmung CH (Grenzprozess)
  • Durchfuhr Bestimmung CH (Domizilprozess Zugelassene Empfänger)
  • Nationale Durchfuhr CH
31.10.2023

Letzte Warenanmeldung Durchfuhr in NCTS (unverändert)

01.12.2023

Durchfuhr nur noch mit Passar, NCTS wird deaktiviert (unverändert)
* Wenn Zugelassene Versender (ZV) zugleich über den Status eines Zugelassenen Empfängers verfügen, wird eine gesamthafte Umstellung per 1.10.2023 empfohlen.
Ausfuhr

1.10.2023 - 31.10.2023

Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
  • Firmen, die nur NCTS nutzen *
  • Firmen, die NCTS Tabak nutzen

1.10.2023 - 30.06.2025

Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
  • Firmen, die E-dec Export nutzen
31.10.2023

Letzte Warenanmeldung Ausfuhr in NCTS (unverändert)

30.06.2025

Ausfuhr nur noch mit Passar, E-dec Export wird deaktiviert (um ein Jahr verlängert)

* Sollte es Ihnen nicht möglich sein, innerhalb dieser Frist direkt von NCTS auf Passar zu wechseln, ist eine Umstellung auf E-dec Export möglich.

Kontakt

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar.html