Am 1. Juni 2023 ist es soweit: Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nimmt die erste Version des neuen Warenverkehrssystems «Passar» in Betrieb. Passar löst die heutigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec schrittweise ab. Erfahren Sie, welche Verbesserungen und Neuerungen Passar mit sich bringt, und welche Unternehmen davon profitieren können.
Passar in Kürze
«Passar» ist die Bezeichnung des neuen Warenverkehrssystems des BAZG für die digitale Abwicklung der Zollverfahren. Passar wird ab Juni 2023 in mehreren Etappen in Betrieb genommen. Bis Ende 2026 werden alle Prozesse im Zusammenhang mit der Durchfuhr, der Ausfuhr, der Einfuhr, den Spezialverzollungen sowie die Erhebung weiterer Abgaben vereinfacht, harmonisiert und durchgehend digitalisiert sein. Dies ist ein zentrales Ziel des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT.
Was Unternehmen wissen sollen
Passar 1.0 ist die erste Version (Release 1.0) des neuen Warenverkehrssystems des BAZG. Das BAZG stellt dieses System in einem ersten Schritt für die Abwicklung der Durchfuhr sowie der Ausfuhr bereit. Passar implementiert das neue Meldungsformat der EU im Bereich der Durchfuhr (NCTS Phase 5) und bringt eine umfassende technologische Modernisierung im Vergleich zu den bestehenden Frachtsystemen NCTS und e-dec mit sich.
Die Anbieter von Verzollungssoftware stellen die Integration der zur Verfügung gestellten Passar-Funktionalitäten in ihren Lösungen sicher.
Auf Prozessebene bietet Passar 1.0 erste Vorteile in den Bereichen der Durchfuhr und der Ausfuhr. Waren- und Transportanmeldungen können mit Passar vor der Grenzankunft unbeschränkt angepasst werden. Sie werden erst durch die Aktivierung beim Grenzübertritt rechtsverbindlich.
Die Einfuhr sowie die Spezialverfahren werden mit Passar 2.0 bzw. Passar 3.0 umgesetzt.
- Speditions- und Transportunternehmen
- Zugelassene Empfänger (ZE) und Zugelassene Versender (ZV)
- Schweizer Exporteure
- Entwickler und Anbieter von Verzollungssoftware
Passar 1.0 hat keine Auswirkungen auf Unternehmen, die ausschliesslich Waren in die Schweiz einführen (Importeure). Diese können die Anwendungen e-dec Import und e-dec Web bis Mitte 2025 weiter nutzen.
Für Privatpersonen im Reiseverkehr steht die bewährte App QuickZoll weiterhin zur Verfügung.
- Die wichtigste Neuerung betrifft den Transportprozess: Die Warenanmeldungen Durchfuhr und Ausfuhr werden in Passar mit einer Transportanmeldung verknüpft (referenziert), die Angaben zum Transportmittel für den Grenzübertritt enthält. Diese Referenzierung bildet die Voraussetzung für eine automatisierte Aktivierung der Warenanmeldungen an der Grenze. Für die automatisierte Aktivierung im Strassenverkehr steht aktuell die Activ App zur Verfügung. Zusätzliche Lösungen sind vorgesehen. In den anderen Verkehrsarten werden die verkehrsspezifischen Transportinformationen (z.B. Air waybill) verwendet. Die Transportanmeldung ist mit Passar 1.0 noch fakultativ, wird jedoch empfohlen, um die Grenzprozesse zu beschleunigen.
- Mit Passar 1.0 wird gleichzeitg das Self-Care-Prinzip eingeführt: Kunden erfassen und verwalten ihre eigenen Daten selbstständig, zeit- und ortsunabhängig. Dies bedingt eine einmalige Registrierung im ePortal des Bundes (ersetzt die bisherige Registrierung in der Zollkundenverwaltung ZKV).
- Für den Datenaustausch via technischer B2B-Schnittstelle (API) werden digitale Schlüssel (Tokens) eingesetzt (ersetzen die bisherigen Zertifikate).
- Benötigte Begleitdokumente zu Durchfuhr- und Ausfuhranmeldungen können direkt in Passar übermittelt werden.
- Veranlagungsverfügungen aus Passar werden nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt und können in Chartera Output (automatisch via B2B-Schnittstelle oder via ePortal) abgeholt werden.
- Die übrigen Prozesse bleiben vorerst unverändert (unveränderte Rechtsgrundlagen).
Ja. Die heutigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec werden nicht mehr weiterentwickelt und schrittweise ausser Betrieb genommen. Die Einführung von Passar ist ausserdem an das europaweite Update des Transitsystems (Phase 5) gekoppelt; diese findet ausschliesslich in Passar statt. Das heisst, dass die Eröffnung von Durchfuhranmeldungen in NCTS ab Anfang November 2023 nicht mehr möglich sein wird. e-dec Export wird Mitte 2024 ausser Betrieb genommen.
Die Erfassung einer Transportanmeldung ist vorerst noch fakultativ. Sie wird jedoch empfohlen, um die Grenzprozesse zu beschleunigen.
Das BAZG stellt das Warenverkehrssystem Passar kostenlos zur Verfügung. Es bietet eine B2B-Schnittstelle an (API), später auch eine Benutzeroberfläche via ePortal (spätestens bei der Ablösung von e-dec Web). Gebühren können wie bisher bei der Nutzung kommerzieller Verzollungssoftware mit Schnittstelle zu Passar entstehen; für diesbezügliche Fragen kontaktieren Sie Ihren Software-Anbieter.
Das BAZG wird die Nutzer der bisherigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec aktiv kontaktieren und bietet ihnen für die einmalige Registrierung im ePortal verschiedene Unterstützungsangebote an (Onboarding).
In einem ersten Schritt (erstes Halbjahr 2023) werden die bisherigen Nutzer von NCTS in Abstimmung mit ihren jeweiligen Software-Anbietern angeschrieben. Die Nutzer von e-dec Export werden in einem zweiten Schritt (ab zweites Halbjahr 2023) kontaktiert; eine frühere Registrierung ist auf Anfrage möglich.
- Unternehmen, die heute eine kommerzielle Verzollungssoftware für die Abwicklung von Durchfuhren und Ausfuhren einsetzen, können sich für spezifische Informationen an ihren Software-Anbieter wenden.
- Unternehmen, die für sich selber oder Dritte Verzollungssoftware entwickeln, wird dringend empfohlen, der Arbeitsgruppe Software-Entwicklung beizutreten.
- Transportunternehmen können ab sofort die Activ App verwenden. Die Erfassung einer Transportanmeldung via Smartphone ermöglicht bereits jetzt eine automatische Aktivierung von Warenanmeldungen in der Durchfuhr und dadurch eine effizientere Abwicklung der Grenzprozesse.
- Für allgemeine Informationen über das Programm DaziT steht die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen der Begleitgruppe Wirtschaft DaziT allen Interessierten offen. Weiterführende Informationen werden fortlaufend auf der Webseite sowie auf den bestehenden Kommunikationskanälen des BAZG publiziert.
Vorteile für die Wirtschaft
Die Vorteile für die Wirtschaft sind an die verschiedenen Ausbauphasen von Passar und dessen Umsystemen gekoppelt und werden entsprechend schrittweise ihren Nutzen entfalten. Der signifikanteste Schritt erfolgt mit Passar 2.0 (Einfuhr) ab Anfang 2025.
Die Wirtschaft profitiert auf mehreren Ebenen:
- Der administrative Aufwand (Regulierungskosten) sinkt dank der Vereinfachung und Standardisierung der Prozesse.
- Die End-to-End-Digitalisierung eliminiert schrittweise die bestehenden Medienbrüche und insbesondere das Papier-Handling an der Grenze.
- Die verstärkte Automatisierung und der Einsatz technologischer Innovationen beschleunigen den Grenzübertritt.
- Schaltergänge entfallen: Sofern Verfahrensbeteiligte die digitalen Lösungen zur Abwicklung der Zollformalitäten und zur Entrichtung weiterer Abgaben (u.a. LSVA) verwenden, müssen Verfahrensbeteiligte künftig nur noch bei Kontrollen an der Grenze anhalten.
- Die technologische Modernisierung erhöht die Systemsicherheit und -stabilität. Die Kompatibilität mit der EU bleibt dabei gewährleistet (NCTS Phase 5, ICS2).
Etappierte Umstellung

Am 1. Juni 2023 nimmt das BAZG die erste Version des neuen Warenverkehrssystems in Betrieb. Das heisst: Passar wird ab diesem Zeitpunkt für die Abwicklung der Durchfuhr und der Ausfuhr technisch verfügbar sein.
Zur besseren Koordination aller involvierten Akteure haben das BAZG und die Wirtschaft folgende Etappierung für den Wechsel von den bestehenden Frachtanwendungen NCTS und E-dec auf Passar 1.0 vereinbart:
1.06.2023 - 31.10.2023
|
Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
|
1.10.2023 | Wechsel zu Passar per Stichtag für:
|
31.10.2023 | Letzte Warenanmeldung Durchfuhr in NCTS (unverändert) |
01.12.2023 |
Durchfuhr nur noch mit Passar, NCTS wird deaktiviert (unverändert) |
1.10.2023 - 31.10.2023 |
Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
|
1.10.2023 - 30.06.2025 |
Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
|
31.10.2023 | Letzte Warenanmeldung Ausfuhr in NCTS (unverändert) |
30.06.2025 |
Ausfuhr nur noch mit Passar, E-dec Export wird deaktiviert (um ein Jahr verlängert) |
Kontakt
- Allgemeine Fragen in Zusammenhang mit der Einführung von Passar 1.0: Auskunftszentrale für Zollbestimmungen, +41 58 467 15 15
- Fragen zur B2B-Schnittstelle zu Passar (Arbeitsgruppe Softwareentwicklung): dazit@bazg.admin.ch
- Fragen zur Registrierung im ePortal: onboarding@bazg.admin.ch, +41 58 465 22 50 (ab 3. Januar 2023, Mo-Fr, 8-12 und 13-17 Uhr)