Roadmap Passar 2.0 (Einfuhr)

Das Vorgehen bei Passar 2.0 leitet sich direkt von den Erfahrungen mit Passar 1.0 ab. Die Systemerweiterung auf den Bereich Einfuhr erfolgt in drei Etappen. Diese Staffelung ermöglicht Unternehmen, ihre Umstellung von E-dec Import auf Passar zum geeigneten Zeitpunkt zu vollziehen.

Roadmap Passar 2.0 (Stand: 18.12.2023)

Das Vorgehen bei Passar 2.0 leitet sich direkt von den Erfahrungen mit Passar 1.0 ab. Die Systemerweiterung auf den Bereich Einfuhr erfolgt in drei Etappen. Diese Staffelung ermöglicht Unternehmen, ihre Umstellung von E-dec Import auf Passar zum geeigneten Zeitpunkt zu vollziehen.

Folgende Tabellen liefern einen Überblick zu den einzelnen Etappen und zeigen auf, welche Unternehmen zu welchen Zeitpunkten betroffen sein werden:

Passar 2.1: Einfuhr Standard

Inhalt

(Waren-bestimmungen)

Einfuhr in den freien Verkehr
  • inkl. vereinfachte Einfuhr
  • inkl. Umsetzung Anforderungen AEO
  • inkl. Anbindung Stadi (digitaler Verzollungsnachweis)
  • inkl. Transportanmeldungen
  • ohne nichtabgabenrechtliche Erlasse (NAE), z.B. Bewilligungen
  • ohne Kontingente
  • ohne Erleichterungen, z.B. Erbschaftsgut, Kriegsmaterial
  • ohne Finalisierung (Folgeverfahren)

Zugang

  • Verzollungssoftware / Drittsoftware via API-Schnittstelle (B2B)
  • Web-Anwendung «Declar» im ePortal (Ersatz für E-dec Web)

Rechtliche Grundlagen

  • Bisheriges Recht mit punktuellen Anpassungen auf Verordnungsebene

Mögliche Nutzer

  • KMU
  • Unternehmen mit Standard Einfuhren

Zeitplan

  • August 2024: Technische Dokumentation (für Softwareentwickler)
  • Februar 2025: Start Pilotphase und anschliessend Vorproduktion;
  • Freigabe für die breite produktive Nutzung nach erfolgreicher Durchführung (voraussichtlich Q2/Q3 2025)
  • Oktober 2026: Ende Parallelphase mit E-dec Einfuhr / E-dec Web
Passar 2.2: Einfuhr Erweitert

Inhalt

(Waren-bestimmungen)

Einfuhr in den freien Verkehr

  • alle Inhalte Passar 2.1 inkl. Weiterentwicklungen
  • inkl. nichtabgabenrechtliche Erlasse (NAE), z.B. Bewilligungen
  • inkl. Kontingente
  • inkl. Erleichterungen, z.B. Erbschaftsgut, Kriegsmaterial
  • inkl. Finalisierung (Folgeverfahren)
  • inkl. reduzierte Warenanmeldung mit nachträglicher Ergänzung (voraussichtlich ohne automatische Überwachung)

Verbringen in ein Steuerlager

Hinweis: Der bisherige Funktionsumfang E-dec Import wird mit dem Funktionsumfang Passar 2.2 vollständig abgedeckt (mit vereinzelten Ausnahmen bei Spezialfällen im Bereich Steuerlager)

Zugang

  • Verzollungssoftware / Drittsoftware via API-Schnittstelle (B2B)
  • Teilweise (u.a. NAE/Bewilligungen) via Web-Anwendung «Declar» im ePortal (Ersatz für E-dec Web)

Rechtliche Grundlagen

  • Bisheriges Recht mit punktuellen Anpassungen auf Verordnungsebene

Mögliche Nutzer

  • ZE/ZV
  • Spediteure
  • Kurierdienste
  • Unternehmen mit breitem Warenspektrum und/oder verschiedenen Warenbestimmungen (Verfahren)

Zeitplan

  • März 2025: Technische Dokumentation (für Softwareentwickler)
  • August 2025: Start Pilotphase und anschliessend Vorproduktion;
    Freigabe für die breite produktive Nutzung nach erfolgreicher Durchführung (voraussichtlich Q4 2025/Q1 2026)
  • Oktober 2026: Ende Parallelphase mit E-dec Einfuhr / E-dec Web
Passar 2.3: Überwachte Verfahren

Inhalt

(Waren-bestimmungen)

  • Alle Inhalte Passar 2.1 und 2.2 inkl. Weiterentwicklungen

 

  • Ein- oder Ausfuhr zur vorübergehenden Verwendung
  • Einfuhr zur aktiven Veredelung
  • Ausfuhr zur passiven Veredelung
  • Verbringen in ein Zolllager

Warenbestimmungsübergreifend:

  • zweiteilige Ausfuhr
  • reduzierte Warenanmeldung mit nachträglicher Ergänzung inkl. automatische Überwachung

Zugang

  • Verzollungssoftware / Drittsoftware via API-Schnittstelle (B2B)

 

Rechtliche Grundlagen

  • Neues Recht voraussichtlich ab Mitte 2026 (abhängig vom Fahrplan der Totalrevision Zollgesetz)

Mögliche Nutzer

  • Spediteure
  • Unternehmen, die oben aufgeführte Warenbestimmungen (Verfahren) nutzen

Zeitplan

  • Dezember 2025: Technische Dokumentation (für Softwareentwickler)
  • Juni 2026: Start Pilotphase und anschliessend Vorproduktion;
    Freigabe für die breite produktive Nutzung nach erfolgreicher Durchführung (voraussichtlich Q3/Q4 2026)
  • Oktober 2026: Ende Parallelphase mit E-dec Einfuhr / E-dec Web

Ausblick

Die Roadmap Passar 2.0 bildet den Planungsstand per 18. Dezember 2023 ab und kann aufgrund neuer Erkenntnisse bei Bedarf aktualisiert werden. In einem nächsten Schritt wird eine Detailplanung für Passar 2.1 erstellt. Die Detailplanungen zu Passar 2.2 und 2.3 folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Den Unternehmen werden im Hinblick auf die verschiedenen Etappen nähere Informationen zur Verfügung gestellt, damit sie über den geeigneten Zeitpunkt ihrer Umstellung auf Passar entscheiden können.

Neuigkeiten zu Passar werden wie gewohnt auf den Kommunikationskanälen des BAZG aktiv kommuniziert. Wir empfehlen, unseren Newsletter zu abonnieren, damit Sie jederzeit per Email benachrichtigt werden: www.bazg.admin.ch/news-abo > Passar

https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar/roadmap-passar-2.html