Das BAZG und die Wirtschaft haben die Ablösung von E-dec Export durch Passar bis am 31. Dezember 2025 vereinbart. Um diesen Schritt zu planen, sollen exportierende Firmen sich mit ihrem Verzollungssoftware-Anbieter in Verbindung setzen.
Vorteile von Passar
Folgende Neuerungen und Erleichterungen werden schrittweise angeboten:
- Selbstständige Korrekturen (inkl. Rückzug) von Warenanmeldungen bis zu Aktivierung
- Automatische Datenübernahme bei der Eröffnung von Durchfuhren (inkl. Grenzwerte von Passar Ausfuhren; automatisierte Berechnung möglich)
- Automatische Bewilligungsprüfung mit umgehender Rückmeldung; digitale Lösung für EUR.1 in Vorbereitung (keine Beglaubigungen am Schalter BAZG nötig)
- Digitale Erstellung des Laufzettels (Digital Transport Slip, DTS)
- Automatisierte Aktivierung im Luft-, Bahn- und Schiffsverkehr
- Automatische Risikoanalyse/Selektion bei der Aktivierung mit sofortiger Rückmeldung über Freigabe oder Kontrolle
- Grenzübertritt ohne administrativen Halt bei Nutzung der neuen digitalen Lösungen (inkl. LSVA)
- Aktualisierung der Zolldeklaranten in der Zollkundenverwaltung (ZKV) entfällt
- Weitere Vorteile in Planung (z.B. Ausweitung der Öffnungszeiten für 100% digital abgewickelte Verfahren).
Registrierung im ePortal
Grundvoraussetzung ist eine einmalige Registrierung im ePortal. Wenn dies noch nicht geschehen ist, müssen Sie sich als Geschäftspartner/in des BAZG mit den Rollen «Fracht» und «Transport» registrieren. Dokumentenbezüger (eVV) wählen die Geschäftspartnerrolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr» oder «Fracht», falls Sie eine Verzollungssoftware nutzen.
Umstellung planen
Wenden Sie sich an Ihren Verzollungssoftware-Anbieter, um die Planung Ihrer Umstellung auf Passar Ausfuhr zu vereinbaren. Informieren Sie anschliessend Ihre Ansprechpartner bei der zuständigen Lokalebene (Zoll).
31.12.2025 |
Letzte Warenanmeldung Ausfuhr in E-dec Export |
01.01.2026 |
Ausfuhr nur noch mit Passar, E-dec Export wird deaktiviert |