Vorinformation Passar 2.0 Zugelassener Empfänger

Prozesse «Zollanmeldung/Warenanmeldung durch Dritte» und «Regelmässiger Verkehr mit Fahrplan»

Mit der Einführung von Passar 2.0 (voraussichtlich 2Q/2026 gemäss Roadmap Passar) besteht für die Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit, von e-dec Import auf Passar Einfuhr zu wechseln und gewisse Warenanmeldungen Einfuhr bereits in Passar zu erstellen.

Stellt der zugelassene Empfänger auf Passar Einfuhr um, hat das Auswirkungen auf die Prozesse «Zollanmeldung/Warenanmeldung durch Dritte» und «Regelmässiger Verkehr mit Fahrplan».

Die folgenden Auswirkungen der zwei Prozesse wurden den Wirtschaftsbeteiligten anlässlich der Kerngruppe AG Softwareentwickler und der Begleitgruppe Wirtschaft präsentiert.

«Zollanmeldung/Warenanmeldung durch Dritte»

Wer erstellt die Warenanmeldung in Passar?
Der Anmelder erstellt die Warenanmeldung Einfuhr neutral in Passar und ohne spezifische Angaben zum zugelassenen Empfänger und zum zugelassenen Ort. Der Anmelder kann der zugelassene Empfänger selbst oder eine Drittperson sein.

Wer aktiviert die Warenanmeldung in Passar?
Nur der zugelassene Empfänger kann die Warenanmeldung Einfuhr auf seinen zugelassenen Ort in Passar aktivieren. Dazu übernimmt der zugelassene Empfänger die Warenanmeldungs-ID (GDRN) der durch den Dritten erstellten Warenanmeldung Einfuhr oder die Warenanmeldungs-ID seiner selbst erstellten Warenanmeldung Einfuhr und aktiviert sie mit der Meldung «Aktivierung der Warenanmeldung am Domizil (NC123)» in Passar.

Wer wird über den Kontrollentscheid informiert?
Das BAZG informiert den Anmelder der Warenanmeldung Einfuhr und auch den zugelassenen Empfänger, der die Warenanmeldung Einfuhr aktivierte, über den Kontrollentscheid «Kontrolle ja/nein).

Was passiert in der Übergangsphase/Parallelphase von e-dec zu Passar?
Für die Übergangsphase/Parallelphase ist die Roadmap Passar massgebend. In der Übergangsphase/Parallelphase von e-dec Import zu Passar Einfuhr sind folgende drei Szenarien möglich:

  • Der Dritte arbeitet mit e-dec Import und der ZE arbeitet mit e-dec Import. → Der Prozess «Zollanmeldung mit e-dec Import durch Dritte» ist anwendbar.
  • Der Dritte arbeitet mit e-dec Import und der ZE arbeitet mit Passar Einfuhr. → Der Prozess «Zollanmeldung mit e-dec Import durch Dritte» ist anwendbar.
  • Der Dritte arbeitet mit Passar Einfuhr und der ZE arbeitet ausschliesslich mit e-dec Import → Der Prozess «Warenanmeldung mit Passar Einfuhr durch Dritte» ist nicht anwendbar, da der ZE noch nicht auf Passar Einfuhr umgestellt hat und er die Warenanmeldung Einfuhr nicht aktivieren kann.

«Regelmässiger Verkehr mit Fahrplan»

Wieso gibt es den Prozess «regelmässiger Verkehr mit Fahrplan» mit Passar Einfuhr nicht mehr?
Der Prozess «regelmässiger Verkehr mit Fahrplan» wird mit der Umstellung des zugelassenen Empfängers von Passar Einfuhr obsolet, weil:

  • der ZE die Ankunftsanmeldung im Zeitpunkt der Transportmittelankunft übermitteln muss (Artikel 88 Absatz 1a gVV-Übereinkommen);
  • der ZE die Warenanmeldung in Passar Einfuhr erst aktivieren bzw. rechtsverbindlich machen darf, wenn sich die Sendung/Waren vor Ort am zugelassenen Ort befinden und die Ankunftsanmeldung erfolgt ist (Artikel 16 BAZG-VG); und
  • keine Interventionsfristen mehr in Passar laufen.

Was passiert in der Übergangsphase/Parallelphase von e-dec zu Passar?
Für die Übergangsphase/Parallelphase ist die Roadmap Passar massgebend. In der Übergangsphase/Parallelphase von e-dec Import zu Passar Einfuhr sind folgende zwei Szenarien möglich:

  • Der ZE übermittelt die Zollanmeldung mit e-dec Import. → Der ZE kann den Prozess «Regelmässiger Verkehr mit Fahrplan» weiterhin anwenden.
  • Der ZE erstellt und/oder aktiviert die Warenanmeldung mit Passar Einfuhr. → Der ZE kann den Prozess «Regelmässiger Verkehr mit Fahrplan» nicht mehr anwenden.

Die entsprechenden Dienstvorschriften bzw. der entsprechende ZVE-Prozessbeschrieb wird vor dem offiziellen Start mit Passar 2.0 auf der Homepage des BAZG publiziert.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar/vorinformation-ze.html