Private Waren - besondere Bestimmungen
Gewisse Waren oder Produkte sind zur Einfuhr, zur Ausfuhr und zur Durchfuhr verboten oder dürfen nur beschränkt bzw. nur mit einer Bewilligung über die Grenze gebracht werden. Mehr finden Sie unter den folgenden Links:
Einschränkungen und Verbote

Tiere und Pflanzen
Sie möchten ein Tier einführen? Mit Ihrem Haustier reisen? Eine exotische Pflanze mitbringen? Informieren Sie sich darüber, was erlaubt ist.
Sie möchten ein Tier einführen? Mit Ihrem Haustier reisen? Eine exotische Pflanze mitbringen? Informieren Sie sich darüber, was erlaubt ist.

Verbotene Waren
Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten und/oder eingeschränkt (Waffen, Drogen, Betäubungsmittel, Kulturgüter, Fälschungen, Medikamente usw.)
Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten und/oder eingeschränkt (Waffen, Drogen, Betäubungsmittel, Kulturgüter, Fälschungen, Medikamente usw.)
Sonderfälle

Fahrzeuge
Bei der Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz müssen Sie bestimmte Formalitäten einhalten und verschiedene Abgaben bezahlen.

Übersiedlungs-, Erbschafts- und Ehegut
Wenn Sie ins Ausland ziehen oder sich in der Schweiz niederlassen wollen, können Sie Ihr Übersiedlungs-, Erbschafts- und Ehegut abgabenfrei mitführen. Dafür ist eine schriftliche Einschränkungen und Verbote Anmeldung notwendig.

Im Internet getätigte Einkäufe
Sendungen aus dem oder ins Ausland gelten als Handelswaren. Bei diesen Waren gilt die Wertfreigrenze von CHF 150 nicht.