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Übersiedlung, Studium, Feriendomizil, Heirat und Erbschaft

Wenn Sie ins Ausland ziehen und Umzugsgut, Ausstattungsgut oder Erbschaftsgut mitnehmen möchten, ist die Einhaltung bestimmter Vorschriften erforderlich. Verschiedene Regelungen gelten je nachdem, ob Waren in die Schweiz eingeführt, aus der Schweiz ausgeführt oder durch die Schweiz geführt werden.

Umzug: Einfuhr in die Schweiz

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Voraussetzungen bei der Verlegung des Wohnsitzes, bei der Heirat, im Erbfall oder beim Einrichten eines Feriendomizils.

Umzug: Ausfuhr aus der Schweiz

Bitte beachten Sie die folgenden Vorschriften, wenn Sie Ihren Wohnsitz von der Schweiz ins Ausland verlegen oder eine Zweitwohnung im Ausland einrichten.

Umzug: Durchfuhr durch die Schweiz

Wollen Sie von Deutschland nach Italien umziehen? Falls Sie vom Ausland ins Ausland umziehen und dabei Ihr Umzugsgut durch die Schweiz führen, müssen Sie dieses zum Transit anmelden.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen