Umzug: Einfuhr in die Schweiz
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Voraussetzungen bei der Verlegung des Wohnsitzes, bei der Heirat, im Erbfall oder beim Einrichten eines Feriendomizils.
Umzug (Übersiedlungsgut)
Die Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz ist die wichtigste Bedingung, damit Ihre Hausratsgegenstände, ebenso wie Ihre allfälligen Sammlungen, Tiere oder Ihr Auto abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden können. Die eingeführten Gegenstände müssen zudem während mindestens 6 Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und sie müssen von Ihnen nach der Einfuhr weiterhin benützt werden.
Feriendomizil - Zweitwohnung in der Schweiz
Wenn Sie beabsichtigen, in der Schweiz eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen oder langfristig zu mieten, können Sie persönliche Gegenstände und gebrauchten Hausrat abgabenfrei einführen. Beachten Sie jedoch die Bestimmungen für Fahrzeuge und dass die Einfuhr im zeitlichen Zusammenhang mit dem Vertrag erfolgen muss.
Heirat (Ausstattungsgut)
Informationen zur abgabenfreien Einfuhr von Ausstattungsgütern und Hochzeitsgeschenken in die Schweiz nach der Heirat oder eingetragenen Partnerschaft.
Erben (Erbschaftsgut)
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die Güter von einer verstorbenen Person im Ausland erben, können diese zollfrei einführen. Dies gilt sowohl für normale Erbschaften als auch für vorzeitig erhaltenes Erbschaftsgut. Bei Werten über 100.000 Franken ist vorher eine Bewilligung nötig.