Umzug (Übersiedlungsgut)
Die Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz ist die wichtigste Bedingung, damit Ihre Hausratsgegenstände, ebenso wie Ihre allfälligen Sammlungen, Tiere oder Ihr Auto abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden können. Die eingeführten Gegenstände müssen zudem während mindestens 6 Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und sie müssen von Ihnen nach der Einfuhr weiterhin benützt werden.
Umzug in die Schweiz: Vorgehen
Damit Sie Ihre persönlichen Gegenstände als Umzugsgut einführen können, müssen Bedingungen erfüllt werden. Wir zeigen Ihnen auf dieser Seite, worauf Sie achten sollten.
Umzug: Fahrzeuge
Für Strassen-, Wasser- und Luftfahrzeuge gelten die allgemeinen Bestimmungen für Übersiedlungsgut.
Umzug: Pferde und Haustiere
Informationen über die Bestimmungen für die Einreise von Pferden und Haustieren, insbesondere aus EU-Ländern und Norwegen, in die Schweiz.