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Umzug: Ausfuhr aus der Schweiz

Bitte beachten Sie die folgenden Vorschriften, wenn Sie Ihren Wohnsitz von der Schweiz ins Ausland verlegen oder eine Zweitwohnung im Ausland einrichten.

Übersiedlungsgut, Ausstattungsgut, Erbschaftsgut, Feriendomizil

Es genügt, wenn Sie eine Inventarliste unter Angabe Ihrer Adressen im In- und Ausland bei der Ausfuhrzollstelle vorlegen.

Privatfahrzeuge müssen Sie unter Vorlage einer Kopie des schweizerischen Fahrzeugausweises bei der Zollstelle zur Ausfuhr anmelden.

Dasselbe gilt, wenn Ihr Wohnsitz in der Schweiz ist und Sie ein Feriendomizil oder eine Zweitwohnung im Ausland einrichten, bzw. Hausrat aus der Schweiz ins Ausland bringen.

Öffnungszeiten und Adressen für Handelswaren

Bitte beachten Sie für die Zollanmeldung (Veranlagung) von Handelswaren die Öffnungszeiten der Zollstellen. Zollanmeldungen sind von Montag bis Freitag während der Veranlagungszeiten möglich, einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet. Die detaillierten Öffnungszeiten finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

Ausländische Zollbehörden

Zu den ausländischen Vorschriften können wir Ihnen keine Auskünfte geben. Bitte erkundigen Sie sich bei der ausländischen Zollbehörde.

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen