Transportprozess Passar Ausfuhr

In Passar muss jede Warenanmeldung (WA) mit einer Transportanmeldung (TA) verknüpft werden (Referenzierung). Die Aktivierung beim Grenzübertritt soll grundsätzlich automatisiert erfolgen. Je nach Verkehrsart stehen dazu andere technische Lösungen zur Verfügung.

Richtlinien und lokale Dienstanweisungen

Die automatisierte Aktivierung mit Activ App gilt für folgende Warenbestimmungen:

  • Ausfuhr (Grenzprozess)
  • Eröffnung internationale Durchfuhr CH mit verknüpften Ausfuhren (Grenzprozess)
  • Nationale Durchfuhr, Eröffnung oder Abschluss (Grenzprozess)
  • Internationale Durchfuhr, Eingangs- und Ausgangsregistrierungen an der Grenze

Ohne Transportanmeldung müssen Ausfuhrwarenanmeldungen zwingend am Zollschalter bei der Grenzzollstelle abgewickelt werden. Die Erstellung einer manuellen Transportanmeldung durch das Personal des BAZG ist nicht an allen Grenzübergängen möglich und kann zu Wartezeiten führen.

Activ App

Strassenverkehr: Was gilt wo?

Die automatisierte Aktivierung von Passar Ausfuhren mit Activ App wird aktuell an nachfolgenden Grenzübergängen angeboten (Pilotphase, anschliessend Betrieb). Bitte nehmen Sie vor der ersten Fahrt Kontakt mit der zuständigen Lokalebene auf.

Die Ausweitung auf weitere Grenzübergänge ist in Vorbereitung. Bis dahin gelten die bisherigen Prozesse.

Grenzübergang

Automatisierte Aktivierung mit Activ App *

Erweiterte Abfertigungszeiten **

Aktueller Status

(Pilot / Betrieb)

BWA

ja

ja

Pilotphase

Rheinfelden Autobahn

ja

ja

Pilotphase

Koblenz

ja

ja

Pilotphase

BASLA

ja

ja

Pilotphase

Thayngen

ja

ja

Pilotphase

Kreuzlingen

ja

ja

Pilotphase

Rheintal

ja

ja

Betrieb (Korridorverfahren)

Martina

ja

ja

Pilotphase

Chiasso

ja

ja

Pilotphase

Stabio

ja

ja

Pilotphase

Bardonnex

ja

ja

Pilotphase

Gondo

ja

ja

Pilotphase

Vallorbe

ja

ja

Pilotphase

Boncourt

ja

ja

Pilotphase

* Voraussetzungen: Erfassung einer Transportanmeldung und Übernahme in die Activ App mittels Remote Loading oder DTS Scan (für Details: siehe Richtlinie 10-02 (PDF, 674 kB, 30.09.2025))

** Bei Nutzung der Activ App gelten für Passar Ausfuhren erweiterte Abfertigungszeiten analog Durchfuhren, ohne vorherige Bewilligung (für Details: siehe Dienststellenverzeichnis)

Vorgehen bei Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr

In Vorbereitung / Planung. Bis auf weiteres gelten die bisherigen Verfahren.

Kontakte bei Fragen

Passar, Waren- und Transportanmeldung, Aktivierung etc.

dazit@bazg.admin.ch

Branchensoftware / Verfügbarkeit Remote Loading

Software-Anbieter

Umsetzung vor Ort inkl. Nachbarstaat (DTS)

Zuständige Lokalebene

Technische Störungen (z. B. Activ App, ePortal)

Service Desk BAZG

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar/passar-umstellung/tp-passar-ausfuhr.html