In Passar muss jede Warenanmeldung (WA) mit einer Transportanmeldung (TA) verknüpft werden (Referenzierung). Die Aktivierung beim Grenzübertritt soll grundsätzlich automatisiert erfolgen. Je nach Verkehrsart stehen dazu andere technische Lösungen zur Verfügung.
Richtlinie 10-02 (Transportprozess) - Vorversion (PDF, 674 kB, 30.09.2025)
Richtlinie 10-10 (Ausfuhrzollveranlagungsverfahren) (PDF, 401 kB, 01.07.2025)
Beachten Sie zusätzlich die lokalen, spezifischen betrieblichen Abläufe und Dienstanweisungen (Zollpersonal, Schilder) an den Grenzübergängen.
Strassenverkehr: Empfohlenes Vorgehen
- die Erfassung einer Transportanmeldung für jeden Grenzübertritt
- die Nutzung der Activ App als Signalgeber für die automatisierte Aktivierung an der Grenze
Die automatisierte Aktivierung mit Activ App gilt für folgende Warenbestimmungen:
- Ausfuhr (Grenzprozess)
- Eröffnung internationale Durchfuhr CH mit verknüpften Ausfuhren (Grenzprozess)
- Nationale Durchfuhr, Eröffnung oder Abschluss (Grenzprozess)
- Internationale Durchfuhr, Eingangs- und Ausgangsregistrierungen an der Grenze
Ohne Transportanmeldung müssen Ausfuhrwarenanmeldungen zwingend am Zollschalter bei der Grenzzollstelle abgewickelt werden. Die Erstellung einer manuellen Transportanmeldung durch das Personal des BAZG ist nicht an allen Grenzübergängen möglich und kann zu Wartezeiten führen.
Strassenverkehr: Was gilt wo?
Die automatisierte Aktivierung von Passar Ausfuhren mit Activ App wird aktuell an nachfolgenden Grenzübergängen angeboten (Pilotphase, anschliessend Betrieb). Bitte nehmen Sie vor der ersten Fahrt Kontakt mit der zuständigen Lokalebene auf.
Die Ausweitung auf weitere Grenzübergänge ist in Vorbereitung. Bis dahin gelten die bisherigen Prozesse.
Grenzübergang |
Automatisierte Aktivierung mit Activ App * |
Erweiterte Abfertigungszeiten ** |
Aktueller Status (Pilot / Betrieb) |
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Pilotphase |
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Betrieb (Korridorverfahren) |
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* Voraussetzungen: Erfassung einer Transportanmeldung und Übernahme in die Activ App mittels Remote Loading oder DTS Scan (für Details: siehe Richtlinie 10-02 (PDF, 674 kB, 30.09.2025))
** Bei Nutzung der Activ App gelten für Passar Ausfuhren erweiterte Abfertigungszeiten analog Durchfuhren, ohne vorherige Bewilligung (für Details: siehe Dienststellenverzeichnis)
Vorgehen bei Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr
In Vorbereitung / Planung. Bis auf weiteres gelten die bisherigen Verfahren.
Kontakte bei Fragen
Passar, Waren- und Transportanmeldung, Aktivierung etc. |
dazit@bazg.admin.ch |
Branchensoftware / Verfügbarkeit Remote Loading |
Software-Anbieter |
Umsetzung vor Ort inkl. Nachbarstaat (DTS) |
Zuständige Lokalebene |
Technische Störungen (z. B. Activ App, ePortal) |
Service Desk BAZG |