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Die Rubrik enthält Informationen zu Themen wie Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr in die Schweiz, einschließlich Reisedokumenten, Straßenabgaben, Einkäufen, Freimengen, Wertfreigrenzen, Übersiedlung, Fahrzeugimport, Tieren, Pflanzen, Beschränkungen, Anmeldung von Waren und Öffnungszeiten der Zollstellen. Es werden auch Hinweise zu speziellen Vorschriften, Verbote und Bewilligungen für den Import von Waren sowie zu den Öffnungszeiten der Grenzübergänge gegeben.

Meist gesuchte Stichwörter für Privatpersonen
Waren aus dem Ausland bestellen, Umzug in die Schweiz, Grenzshopping, Einfuhr eines Fahrzeuges usw. In dieser Rubrik finden Sie die Themen, die am häufigsten gefragt werden. Dies unterteilt nach Einfuhr in die Schweiz, Ausfuhr und Durchfuhr.

Reisedokumente und Strassenabgaben Private
Für die Einreise in die Schweiz benötigen Sie ein gültiges Reisepapier (Pass, Identitätskarte), je nach Herkunftsland auch ein Visum. Für Fahrzeuge bis 3,5 t wird eine Nationalstrassengebühr, für Lastwagen eine Schwerverkehrsabgabe erhoben.

Reisen und Einkaufen, Freimengen und Wertfreigrenze
Falls Sie Waren und Tiere mit sich führen, müssen Sie beim Grenzübertritt Vorschriften beachten. Zudem könnten Kosten entstehen. Wir informieren in dieser Rubrik über die Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz, aber auch die Ausfuhr und die Durchfuhr.

Interneteinkauf, Post- und Kuriersendungen
Sendungen vom und ins Ausland (Reparatursendungen z.B.) gelten als Handelswaren – es gilt keine Wertfreigrenze von 150 Franken. In dieser Rubrik zeigen wir die Zuständigkeiten und die möglichen Kosten auf, die für Sie entstehen können.

Übersiedlung, Studium, Feriendomizil, Heirat und Erbschaft
Umzugs-, Ausstattungs- und Erbschaftsgüter, die Sie zwecks Übersiedlung vom Ausland in die Schweiz oder aus der Schweiz ins Ausland mitnehmen, können Sie abgabefrei ein- oder ausführen – wenn Sie die entsprechenden Vorschriften beachten.

Strassen- und Wasserfahrzeuge
Reisende mit Wohnsitz im Ausland können Fahrzeuge zum persönlichen Gebrauch in die Schweiz einführen. Andere Fahrzeuge müssen Sie an der Grenze anmelden. Dies ist werktags während der Bürozeiten, an einigen Zollstellen auch am Samstagvormittag möglich.

Tiere und Pflanzen
Möchten Sie mit Ihrem Haustier verreisen oder im Ausland exklusive Souvenirs, Pflanzen oder Lebensmittel für sich und Ihre Freunde zuhause kaufen? Dann erkundigen Sie sich am besten vor der Abreise, was erlaubt ist oder welche Bewilligungen Sie einholen müssen.

Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen
Es gibt diverse Waren, die Sie nicht, beschränkt, oder nur mit einer Spezialbewilligung in die Schweiz einführen dürfen. Dazu gehören u.a. Bargeld, Waffen, Drogen, Betäubungsmittel, Kulturgüter, gefälschte Markenprodukte und Medikamente.

Waren anmelden
In dieser Rubrik erfahren Sie alles darüber, wie Sie private Waren bei uns anmelden können. Die Informationen sind aufgeteilt nach Ein-, Aus- und Durchfuhr. Beachten Sie vor allem die unterschiedlichen Öffnungszeiten und Dienstleistungen der Zollstellen.

Öffnungszeiten und Feiertage
Für Privatwaren im Reiseverkehr sind die grössten Grenzübergänge von Montag bis Sonntag, während 24 Stunden, durch Grenzwächterinnen und Grenzwächter besetzt. Bei den Flughäfen gelten besondere Öffnungszeiten. Zahlreiche kleine Grenzübergänge hingegen sind nur zu bestimmten Zeiten besetzt, einige werden gar nicht mehr besetzt.