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Öffnungszeiten und Feiertage

Bitte beachten Sie für die Zollanmeldung von Handelswaren (verzollen und versteuern) die Öffnungszeiten der Zollstellen. Zollanmeldungen sind von Montag bis Freitag während der regulären Veranlagungszeiten möglich, einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet.

Bild des Grenzübergangs in Basel bei Morgenlicht

Einreisevoraussetzungen in die Schweiz

Die Grenzkontrollen an den Schweizer Grenzen zu den Schengen-Staaten sind per 15. Juni 2020 aufgehoben und es gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich

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Handelswarenverkehr

Die detaillierten Öffnungszeiten finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

Feiertage

An nationalen Feiertagen bleiben die Zollstellen für den Handelswarenverkehr geschlossen, daher sind an diesen Tagen keine Zollanmeldungen möglich. Dies sind folgende Tage: Neujahr (01.01.), Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Bundesfeier (01.08.), Weihnachten (25.12.) und Stephanstag (26.12.).
Beachten Sie das Strassenverkehrsgesetz, (z. B. Sonntagsfahrverbot): SR 741.01 STVG.

An kantonalen Feiertagen bleiben die Zollstellen in den jeweiligen Kantonen geschlossen, dort können an diesen Tagen keine Zollanmeldungen vorgenommen werden. Bitte klären Sie die Feiertage beim jeweiligen Kanton ab:

ch.ch - Ferien und Feiertage

Ausländische Zollbehörden

Zu den ausländischen Vorschriften können wir Ihnen keine Auskünfte geben. Bitte erkundigen Sie sich bei der ausländischen Zollbehörde.

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