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Waren anmelden

Auf den nachstehenden Seiten erfahren Sie nun alles darüber, wie Sie private Waren bei uns anmelden können. Die Informationen sind aufgeteilt nach Ein-, Aus- und Durchfuhr. Um geschäftliche Waren anzumelden folgen den Link: Services - Services für Firmen.

Zwei Zollmitarbeitende stehen an einem Empfangsschalter und sprechen mit Besuchern. Im Hintergrund sind weitere Personen sowie ein Büroarbeitsplatz zu sehen.

Waren anmelden Private - Einfuhr in die Schweiz - Overview

Bei der Einreise in die Schweiz müssen alle mitgeführten Waren und Tiere, sowie Reparaturen am Fahrzeug, ohne Aufforderung beim Zoll gemeldet werden. Nutzen Sie die QuickZoll-App für eine bequeme und schnelle Zollanmeldung. Halten Sie sich an die Regelungen, um Strafen zu vermeiden.

Ausfuhr aus der Schweiz

Die Seite bietet Informationen zur Ausfuhr aus der Schweiz, einschliesslich der Warenanmeldung und der vorübergehenden Ausfuhr.

Durchfuhr durch die Schweiz

Privatwaren, die für die Durchfuhr durch die Schweiz bestimmt sind, müssen bei der Einreise angemeldet werden. Auf der Website finden Sie Informationen zu den Freimengen und Wertfreigrenzen für die Durchfuhr.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen