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Ausfuhr aus der Schweiz

Auf der unten verlinkten Seite finden Sie Informationen zum Thema

Warenanmeldung

Informationen zur Ausreise aus der Schweiz mit privaten Waren, einschließlich Hinweise zu Zollvorschriften, vorübergehender Ausfuhr und steuerfreiem Einkauf.

Vorübergehende Ausfuhr

Die vorübergehende Ausfuhr erlaubt es Ihnen, Waren zur vorübergehenden Nutzung gebührenfrei ins Ausland zu bringen und nach der Nutzung unverändert wieder einzuführen. Das detaillierte Verfahren spart Abgaben und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Überwachung. Die Voraussetzungen und spezifischen Zolldokumente wie ZAVV oder Carnet ATA müssen erfüllt bzw. verwendet werden.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen