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Reisedokumente und Strassenabgaben

Für die Einreise in die Schweiz benötigen Sie ein gültiges Reisedokument. Bei gewissen ausländischen Staatsangehörigen ist auch ein Visum erforderlich. Der Transport von Gütern in der Schweiz unterliegt Strassenabgaben, einschließlich der Nationalstrassenabgabe und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

Reisedokumente und Strassenabgaben in der Schweiz

Für die Einreise in die Schweiz ist ein gültiges Reisedokument erforderlich. Je nach Staatsangehörigkeit kann zudem ein Visum notwendig sein. Der Gütertransport innerhalb der Schweiz unterliegt bestimmten Straßenabgaben – dazu zählen insbesondere die Nationalstraßenabgabe sowie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

Reisepass, Identitätskarte, Visum

Für die Einreise in die Schweiz benötigen Sie ein gültiges Reisedokument, bei bestimmten Staatsangehörigen ist zusätzlich ein Visum erforderlich. Nähere Informationen bietet das Staatssekretariat für Migration (SEM).

Nationalstrassenabgabe (Vignette)

Für die Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen muss eine jährliche Abgabe bezahlt werden. Sie wird in Form der jährlichen Autobahnvignette erhoben, deren Verkaufspreis 40 Schweizerfranken beträgt und deren Gültigkeit für die Zeit vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres dauert.

Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz: LSVA und PSVA

In der Schweiz wird für schwere Transportfahrzeuge eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben, während für bestimmte Fahrzeugarten auch eine pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) gilt. Diese Abgaben betreffen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen und sind sowohl für gewerbliche als auch private Nutzung relevant.