Vignette (Autobahngebühren)
Für die Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen muss eine jährliche Abgabe bezahlt werden. Sie wird in Form der jährlichen Autobahnvignette erhoben, deren Verkaufspreis 40 Schweizerfranken beträgt und deren Gültigkeit für die Zeit vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres dauert.
Schweizer Autobahnvignette
Für die Nutzung der Schweizer Autobahnen muss eine jährliche Abgabe in Form einer Vignette entrichtet werden. Es gibt zwei Arten von Vignetten: die Klebevignette und die E-Vignette, die beide dieselben Leistungen bieten, jedoch unterscheiden sie sich in ihrer Verbindung entweder zum Fahrzeug oder zum Kontrollschild.
FAQ Vignette
Die Nutzung der Schweizer Autobahnen erfordert die Zahlung einer Gebühr, die als Vignette erhoben wird. Diese ist für alle Motorfahrzeuge und Anhänger unter 3,5 Tonnen erforderlich. Nutzerinnen und Nutzer haben die Wahl zwischen der traditionellen Klebevignette und der neuen E-Vignette, welche seit August 2023 verfügbar ist. Die jährliche Vignette ist jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig.
Vignetten Verkaufsstellen
Die Seite bietet Informationen zu Verkaufsstellen für die E-Vignette, die über das Via-Portal des BAZG gekauft werden kann, sowie Verkaufsorte von Klebevignetten an Zollstellen und deren Verfügbarkeit bei Automobilclubs im Internet.