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FAQ Vignette

Die Nutzung der Schweizer Autobahnen erfordert die Zahlung einer Gebühr, die als Vignette erhoben wird. Diese ist für alle Motorfahrzeuge und Anhänger unter 3,5 Tonnen erforderlich. Nutzerinnen und Nutzer haben die Wahl zwischen der traditionellen Klebevignette und der neuen E-Vignette, welche seit August 2023 verfügbar ist. Die jährliche Vignette ist jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig.

Video: Die E-Vignette einfach erklärt

Anleitungen E-Vignette

Weitere Informationen sowie Anleitungen zur E-Vignette finden Sie unter Services Private und Services Firmen.

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