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Nationalstrassenabgabe (Vignette)

Für die Benützung der Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) mit Motorfahrzeugen und Anhängern, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, muss die Nationalstrassenabgabe bezahlt werden. Die Abgabe wird in Form einer Vignette erhoben.

E-Vignette und Klebevignette

Erwerben Sie Ihre Vignette vor der Einreise in die Schweiz. Die E-Vignette kann bequem über www.e-vignette.ch und die Klebevignette über zahlreiche Automobilclubs bezogen werden. Ausnahmsweise kann die Klebevignette bei bestimmten Zollstellen beim Grenzübertritt gekauft werden.

FAQ Vignette

Für die Benützung der Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) muss die Nationalstrassenabgabe bezahlt werden. Die Abgabe ist mit dem Kauf einer Vignette zu entrichten. Nutzerinnen und Nutzer haben die Wahl zwischen der traditionellen Klebevignette und der digitalen E-Vignette. Die Vignette ist gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres und kostet 40 Franken.

R-15 Strassenverkehrsabgaben

In der Richtlinie 15 (R-15) finden Sie die Vorschriften und Informationen über die leistungsabhängige und pauschale Schwerverkehrsabgabe sowie die Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette).