Nationalstrassenabgabe (Vignette)
Für die Benützung der Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) mit Motorfahrzeugen und Anhängern, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, muss die Nationalstrassenabgabe bezahlt werden. Die Abgabe wird in Form einer Vignette erhoben.
E-Vignette und Klebevignette
Erwerben Sie Ihre Vignette vor der Einreise in die Schweiz. Die E-Vignette kann bequem über www.e-vignette.ch und die Klebevignette über zahlreiche Automobilclubs bezogen werden. Ausnahmsweise kann die Klebevignette bei bestimmten Zollstellen beim Grenzübertritt gekauft werden.
FAQ Vignette
In den FAQ finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Vignette.
R-15 Strassenverkehrsabgaben
In der Richtlinie 15 (R-15) finden Sie die Vorschriften und Informationen über die leistungsabhängige und pauschale Schwerverkehrsabgabe sowie die Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette).