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Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine von den im Zollgebiet gefahrenen Kilometern, dem Gesamtgewicht sowie der Emissionsstufe abhängige eidgenössische Abgabe. Sie gilt für Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen und dem Gütertransport dienen.

Die LSVA auf einen Blick

Hier finden Sie Informationen zu Erfassung, Bemessungsgrundlage, Kontrollen, Verfügungen und Rechnungen, Zahlungsmöglichkeiten, Rückerstattungen und Vergünstigungen sowie zur Solidarhaftung.

Automatisierte LSVA-Erfassungssysteme: NETS und EETS

Die gefahrenen Kilometer sind grundsätzlich mit einem Erfassungssystem eines NETS- oder EETS-Anbieters zu ermitteln. Dies gilt auch für Motorfahrzeuge mit elektrischem Antrieb für den Warentransport.

NMTS

Der NMTS (National Manual Toll Service) steht Fahrzeugen ohne EETS- oder NETS-Lösung zur Verfügung (nur ausländische Fahrzeuge).

LSVA im ePortal

Die Registrierung im ePortal ist erforderlich für die Abholung der LSVA-Verfügungen und Rechnungen sowie auch um weitere LSVA Dienstleistungen beanspruchen zu können.

FAQ LSVA

Das LSVA-System wird durch eine digitale Lösung erneuert. Ab 2025 ist eine Registrierung bei einem NETS- oder EETS-Anbieter erforderlich. Fahrzeughalter haben mehr Wahlmöglichkeiten, da sie zwischen verschiedenen Anbietern für die Erfassung von Fahrdaten wählen können.

LSVA - Kontakte

Für Fragen zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) stehen Ihnen spezifische Kontaktpersonen zur Verfügung. Die bereitgestellten Informationen umfassen auch die relevanten Telefonnummern zur Klärung von Deklarationsproblemen, Mahnungen und Verfügungen. Setzen Sie sich bei Bedarf direkt mit den zuständigen Kontaktpersonen in Verbindung.