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Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine von den im Zollgebiet gefahrenen Kilometern, dem Gesamtgewicht sowie der Emissionsstufe abhängige eidgenössische Abgabe. Sie gilt für Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen und dem Gütertransport dienen.

Die LSVA auf einen Blick

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Erfassung, Bemessungsgrundlage, Kontrollen, Verfügungen und Rechnungen, Zahlungsmöglichkeiten, Rückerstattungen und Vergünstigungen sowie zur Solidarhaftung.

Automatisierte LSVA-Erfassungssysteme: NETS und EETS

Die gefahrenen Kilometer sind grundsätzlich mit einem Erfassungssystem eines NETS- oder EETS-Anbieters zu ermitteln. Dies gilt auch für Motorfahrzeuge mit elektrischem Antrieb für den Warentransport.

Manueller Erfassungsdienst LSVA: NMTS

Der manuelle Dienst NMTS (National Manual Toll Service) steht für ausländische Fahrzeuge ohne NETS- oder EETS-Erfassungssystem zur Verfügung. Er eignet sich für Fahrzeuge, die nur gelegentlich im Zollgebiet unterwegs sind.

LSVA im ePortal

Die Registrierung im ePortal ist erforderlich für die Abholung der LSVA-Verfügungen und Rechnungen sowie auch um weitere LSVA Dienstleistungen beanspruchen zu können.

FAQ LSVA

In den FAQ finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zur LSVA.

Kontakte LSVA

Haben Sie weitere Fragen zur LSVA? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.