LSVA - Übersicht
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den im Zollgebiet gefahrenen Kilometern abhängige eidgenössische Abgabe. Sie gilt für Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen und dem Gütertransport dienen.
LSVA - Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den im Zollgebiet gefahrenen Kilometern abhängige eidgenössische Abgabe.
LSVA – Berechnung
Die LSVA berechnet sich aufgrund der gefahrenen Kilometer im schweizerischen Zollgebiet, dem massgebenden Gesamtgewicht und der Emissionsstufe.
LSVA III-Anbieter: NETS und EETS - zugelassene automatisierte Erfassungssysteme LSVA
Die Ermittlung der gefahrenen Kilometer bei LSVA-pflichtigen Fahrzeugen so wie auch bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen hat grundsätzlich mit einem zugelassenen automatisierten Erfassungssystem zu erfolgen.
NMTS
Der NMTS (National Manual Toll Service) steht Fahrzeugen ohne EETS- oder NETS-Lösung zur Verfügung (nur ausländische Fahrzeuge).
LSVA III im ePortal
Die Registrierung im ePortal ist erforderlich für die Abholung der LSVA-Verfügungen und Rechnungen sowie auch um weitere LSVA III Dienstleistungen beanspruchen zu können.
Finanzen LSVA
Hier finden Sie alle finanzrelevanten Informationen in Bezug auf die LSVA.
Emotach / LSVA II
Das bestehende System zur Erhebung der LSVA wird vollständig erneuert. Die Ablösung durch das neue System (LSVA III) muss bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
FAQ LSVA III
Das LSVA-System wird durch eine digitale Lösung erneuert. Ab 2025 ist eine Registrierung bei einem NETS- oder EETS-Anbieter erforderlich. Fahrzeughalter haben mehr Wahlmöglichkeiten, da sie zwischen verschiedenen Anbietern für die Erfassung von Fahrdaten wählen können.
LSVA - Kontakte
Für Fragen zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) stehen Ihnen spezifische Kontaktpersonen zur Verfügung. Die bereitgestellten Informationen umfassen auch die relevanten Telefonnummern zur Klärung von Deklarationsproblemen, Mahnungen und Verfügungen. Setzen Sie sich bei Bedarf direkt mit den zuständigen Kontaktpersonen in Verbindung.