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Finanzen LSVA

Hier finden Sie alle finanzrelevanten Informationen in Bezug auf die LSVA.

LSVA-Verfügungen und LSVA-Rechnungen

Die Dokumente werden nicht mehr per Post zugestellt, sondern müssen neu im ePortal in Chartera Output abgeholt werden. Dafür ist eine Registrierung im ePortal erforderlich.

Mehr Informationen zur Registrierung finden Sie auf folgender Seite: LSVA III im ePortal

Die Verfügungen und Rechnungen werden monatlich ausgestellt (grundsätzlich erfolgt die Verfügung am 14. Tag, die Rechnung am 21.Tag des Folgemonats).

Rückerstattungen und Vergünstigungen

Für folgende Transporte können Sie Rückerstattungen oder Vergünstigungen beantragen:

Die Vergünstigungen und Rückerstattungen müssen im ePortal erfasst werden. Dafür ist eine Registrierung im ePortal erforderlich. Mehr Informationen zur Registrierung finden Sie auf folgender Seite: LSVA III im ePortal

Zahlungsmöglichkeiten

Infos zu den Zahlungsmöglichkeiten der LSVA-Rechnungen finden Sie hier: Zahlungen und Rechnungen

Solidarhaftung LSVA

Das Schwerverkehrsabgabegesetz (Art. 5a) bezeichnet folgende Personen für solidarisch haftbar:

  • Eigentümerin/Eigentümer eines Motorfahrzeugs
  • Vermieterin/Vermieter eines Motorfahrzeugs
  • Leasinggeberin/Leasinggeber eines Motorfahrzeugs

Diese haften solidarisch für:

  • Die Abgabe für das Motorfahrzeug
  • Die Abgabe für mitgeführte Anhänger
  • Die in diesem Zusammenhang anfallenden Zinsen und Gebühren

Auf Anfrage hin, kann das BAZG den solidarisch haftbaren Personen bestätigen, dass der Fahrzeughalter weder zahlungsunfähig ist noch erfolglos gemahnt wurde.

Die Anfragen können im Leasingportal erfasst werden. Dazu ist eine erstmalige Anmeldung nötig.

Das entsprechende Anmeldeformular / Login-Antrag kann hier heruntergeladen werden:

Auf folgendem Merkblatt finden Sie weiterführende Informationen zur Solidarhaftung: