Zum Hauptinhalt springen

FAQ LSVA III

Das LSVA-System wird durch eine digitale Lösung erneuert. Ab 2025 ist eine Registrierung bei einem NETS- oder EETS-Anbieter erforderlich. Fahrzeughalter haben mehr Wahlmöglichkeiten, da sie zwischen verschiedenen Anbietern für die Erfassung von Fahrdaten wählen können.

Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb

Allgemeine Fragen

Registrierung im ePortal

Chartera Output

Umstellung auf LSVA III

Kontrollen

Fahrzeughalter Software EmotachDirect

Verschiedenes