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LSVA III-Anbieter: NETS und EETS - zugelassene automatisierte Erfassungssysteme LSVA

Die Ermittlung der gefahrenen Kilometer bei LSVA-pflichtigen Fahrzeugen so wie auch bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen hat grundsätzlich mit einem zugelassenen automatisierten Erfassungssystem zu erfolgen.

Dafür stehen folgende zugelassene automatisierte Erfassungssysteme und Anbieter zur Auswahl, die Sie zur Erhebung der LSVA beauftragen können:

NETS National electronic toll service

  • nur gültig zur elektronischen Erhebung der Strassengebühr im Schweizer Zollgebiet
  • die Rechnungstellung erfolgt in jedem Fall vom BAZG
  • für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge ist die Registrierung des Fahrzeugs im ePortal im UI «NETS – Ausländische Fahrzeuge» erforderlich

NETS-Anbieter

Folgende NETS-Anbieter stehen zur Auswahl:

NATRAS AG (Nationaler NETS-Anbieter)

Die NATRAS AG wurde vom BAZG für die gesetzlich festgelegte nationale Grundversorgung beauftragt. Sie stellt sämtlichen interessierten Fahrzeughalterinnen und -halter gratis ein automatisiertes Erfassungssystem zur Verfügung. Sie deckt den vorgegebenen Standard ab und darf nicht auf Sonderwünsche einzelner Fahrzeughalter eingehen.

Zugelassene NETS-Anbieter

Weitere Unternehmen können mit einer Zulassung durch das BAZG ebenfalls Dienstleistungen für die Erfassung der Fahrdaten im Schweizer Zollgebiet anbieten. Diese Angebote dürfen über die Grundversorgung hinausgehen.

Aktuell sind folgende NETS-Anbieter zugelassen

Es befinden sich weitere Anbieter im Zulassungsverfahren. Informieren Sie sich bei Ihrem Telematik-Partner über allfällige Angebote.

Hinweis für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge:

Die Halter von ausländischen Fahrzeugen, müssen sich bei der Wahl eines NETS-Anbieters, vorgängig als Geschäftspartner mit der Rolle «LSVA-Halter» im ePortal registrieren. Nur so kann das Fahrzeug danach im ePortal in «NETS – Ausländische Fahrzeuge» erfasst werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: LSVA III im ePortal

EETS European electronic toll service

  • gültig zur elektronischen Erhebung der diversen europäischen Strassengebühren
  • für im Inland immatrikulierte Fahrzeuge erfolgt die Rechnungstellung vom BAZG
  • für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge wird die LSVA von den entsprechenden Anbietern in Rechnung gestellt

EETS-Anbieter

Aktuell sind folgende EETS-Anbieter zugelassen:

Weitere EETS-Anbieter befinden sich zurzeit noch im Zulassungsverfahren.

Hinweis für Schweizer Fahrzeughalter:

EETS kann im Gegensatz zu NETS nicht alle Schweizer spezifischen Ausprägungen abdecken.

Es gelten folgende Einschränkungen:

  • Für (Zug) Fahrzeuge, welche zwei Fahrzeugarten im Fahrzeugausweis eingetragen haben:
    • Unabhängig vom deklarierten Anhänger wird in jedem Fall das höhere Gesamtzugsgewicht veranlagt
  • Es können keine befreiten Anhänger / Auflieger deklariert werden:
    • Bei einem befreiten Anhänger / Auflieger wird das maximal zulässige Gesamtzugsgewicht veranlagt.

Für NETS- oder EETS-Anbieter:

Haben Sie auch Interesse Ihre Firma als NETS- oder EETS-Anbieter zuzulassen? Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren und dem entsprechenden Antrag finden Sie hier:

Zulassung als NETS-oder EETS-Anbieter