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Zulassung als LSVA III Anbieter NETS oder EETS

Wer als NETS- oder EETS- Anbieter seinen Erfassungsdienst anbieten möchte, muss beim BAZG ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

NETS-Anbieter

Wer als NETS-Anbieter zugelassen werden will, muss beim BAZG einen Zulassungsantrag mit allen benötigten Unterlagen zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen einreichen.

Die Grundlage für einen Zulassungsvertrag als NETS-Anbieter sind die Einhaltung der Vorgaben nach EETS- und NETS-Anbieter Verordnung BAZG und der erfolgreiche Abschluss des mehrstufigen Zulassungsverfahrens.

Hier gelangen Sie zum NETS-Zulassungsantrag: Zulassungsantrag als zugelassener NETS-Anbieter

Zusätzliche Dokumente:

EETS-Anbieter

Wer als EETS-Anbieter zugelassen werden will, muss beim BAZG einen Zulassungsantrag mit allen benötigten Unterlagen zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen einreichen.

Die Grundlage für einen Zulassungsvertrag als EETS-Anbieter sind die Einhaltung der Vorgaben nach EETS- und NETS-Anbieter Verordnung BAZG und der erfolgreiche Abschluss des mehrstufigen Zulassungsverfahrens.

Den EETS-Zulassungsantrag finden Sie hier:

Weitere allenfalls benötigte Formulare:

Zusätzliche Dokumente:

Vertrag:

Tankkarten-Anbieter

Bei ausländisch immatrikulierten Fahrzeugen ohne automatisiertes Erfassungssystem EETS oder NETS erfolgt die Abgabenerhebung mittels Kartenzahlung im Webshop. Für die Bezahlung der Abgaben können Tankkarten angenommen werden.

Die Tankkarten-Anbieter-Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes (Tankkarten-Anbieter-Verordnung EFD) mit ihren technischen Vorgaben regelt die Zulassung der Anbieter. Um als Tankkarten-Anbieter im LSVA-Gebiet tätig zu werden, muss ein Zulassungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag kommt nur zustande, wenn die technischen Vorgaben in der Verordnung erfüllt werden und das zweistufige Zulassungsverfahren bestanden wird.

Der Tankkarten-Anbieter eröffnet das Zulassungsverfahren, indem er dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG den Zulassungsantrag (PDF) mit den allen Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zustellt.

Die Grundlage für den Zulassungsvertrag als Tankkarten-Anbieter sind die Einhaltung der Vorgaben nach der Tankkarten-Anbieter-Verordnung EFD und der erfolgreiche Abschluss des Zulassungsverfahrens.